Fahrkarte nicht gleich Fahrkarte?

Homburg · SZ-Leserreporterin Christiane Schramm hat Grund zur Beschwerde: ein Busfahrer im neuen Verkehrsverbund im Saarpfalzkreis, Saar-Mobil, wollte eine Wochenkarte für Bus und Bahn nicht anerkennen. Saar-Mobil wies dies nun prüfen.

 SZ-Leserin Christiane Schramm hatte mehrfach Schwierigkeiten, mit ihrem Ticket die Linie 508 von Saar-Mobil zunutzen, die Karte sei hier nicht gültig, wurde ihr vom Fahrer mitgeteilt. Das Unternehmen hat nun eine Prüfung des Vorgangs zugesichert. Foto: Thorsten Wolf

SZ-Leserin Christiane Schramm hatte mehrfach Schwierigkeiten, mit ihrem Ticket die Linie 508 von Saar-Mobil zunutzen, die Karte sei hier nicht gültig, wurde ihr vom Fahrer mitgeteilt. Das Unternehmen hat nun eine Prüfung des Vorgangs zugesichert. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Seit Anfang 2016 werden einige Buslinien im Saarpfalz-Kreis als Teil des Saarländischen Verkehrsverbundes (SaarVV) von Saar-Mobil betrieben, einem Zusammenschluss von fünf saarländischen Busunternehmen . Und seit dieser Zeit gibt es immer wieder Beschwerden über Dinge, die aus Sicht der Fahrgäste nicht richtig laufen. Nun hat sich SZ-Leserreporterin Christiane Schramm aus Limbach an unsere Zeitung gewandt. "Da ich im Moment nicht über ein Auto verfüge, bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Von meinem Wohnort in Limbach pendele ich täglich zu meiner Arbeitsstelle nach Saarbrücken. Den Nachmittag verbringe ich oft mit meinem Sohn in Homburg , der dort unter anderem eine Musikschule besucht", so Schramm in einer Mail an unsere Zeitung. "Um für beliebig viele Fahrten mit Bus und Bahn flexibel zu sein, so die Beschreibung auf der Internetseite des Saar-Verkehrsverbundes, habe ich mir für diese Woche eine Wochenkarte für 59,50 Euro gekauft."

Mit diesem acht so genannte "Waben" umfassenden Ticket wähnte sich Christiane Schramm auf der richtigen Seite, aber: "Ein Fahrer der Buslinie 508 wollte diese Wochenkarte jedoch an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abends, Abfahrt in der Homburger Talstraße um 18.29 Uhr, nicht anerkennen und war der festen Überzeugung, das Ticket würde nur für die Bahn gelten." Anscheinend, so Schramm, habe dieser Fahrer wohl nicht gewusst, dass Saar-Mobil mit dieser Buslinie zum Saar-Verkehrsverbund gehöre. "Durch die Argumente des Busfahrers verunsichert habe ich mich bei der Hotline des Verkehrsverbundes rückversichert, meine Auffassung der Gültigkeit des Tickets wurde bestätigt." Vorfälle dieser Art bei der Buslinie 508 seien der Mitarbeiterin der Service-Hotline im übrigen nicht unbekannt, erklärte Schramm. Bestärkt durch die Bestätigung ihrer Auffassung seitens des Saarländischen Verkehrsverbundes versuchte die Limbacherin am nächsten Abend erneut, den Busfahrer zu überzeugen. "Er hat mich und meinen Sohn, fünf Jahre alt, zwar mitgenommen, zeigte sich jedoch nicht einsichtig und vermittelte mir und meinem Sohn das Gefühl des Schwarzfahrens, trotz der gültigen Wochenkarte." Schramms Fazit nach dem Erlebten: "Uns ist die Lust auf Ausflüge nach Homburg unter diesen Umständen gründlich vergangen. So sieht weder Kundenfreundlichkeit noch Werbung für den öffentlichen Personennahverkehr aus!" Auf Nachfrage unserer Zeitung bei Saar-Mobil zeigte Geschäftsführer Arne Bach Verständnis für den Ärger von Christiane Schramm und sicherte eine Prüfung des Vorgangs zu. Bach wies aber auch darauf hin, dass das Problem seine Ursache darin habe könne, dass Schramm möglicherweise eine Übergangs-Tarifkarte verwende.

Diese Karten, die einen Übergang zwischen den Netzen des Saarlandes und der Westpfalz ermöglichten, trügen nicht das Logo des SaarVV, sondern das des jeweils ausstellenden Unternehmens, so der Deutschen Bahn AG. "Wenn ich nun höre, dass der Busfahrer eine Fahrt verweigert hat, weil das Ticket nur für die Bahn gelte, dann kann es schon sein, dass es sich um ein solches Übergangsticket gehandelt hat." Diese seien, wenn die entsprechende Strecke bezahlt sei, natürlich auch im Bereich von SaarVV/Saar-Mobil gültig, für Busfahrer sei es allerdings schwierig, dies zu erkennen. Bach: "Wenn das Ticket aber gültig war und durch Nachlösen dem Nutzer ein Schaden entstanden ist, werden wir diesen natürlich ersetzen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort