B 423 „Erbach-Renaturierung kein Ausgleich zur Mastau“

Beeden · Auch wenn die Renaturierung des Erbachs zu begrüßen sei, könne sie nach Auffassung der „Bürgerinitiative gegen den Bau der B 423“ neu weder rechtlich, noch tatsächlich als Ausgleichsmaßnahme für den von der Planungsbehörde dafür  errechneten Verbrauch von 2,4 Millionen Ökopunkten herangezogen werden.

Dies stellte Bernhard Kuntz von der Bürgerinitiative jetzt klar: „Rechtlich verbietet sich dies schon deswegen, weil die Renaturierung des Erbachs schon vor rund 30 Jahren geplant und durch die Stadt finanziert war und mit der Verlegung eines Abwassersammlers zwischen Jägersburg und der Kläranlage Beeden (teil-)verwirklicht wurde.“ Die (End-)Renaturierung durch den Rückbau der Betonwanne und Wiederanlegung eines natürlichen Bachbettes harrte seither wegen finanzieller Probleme der Stadt der Verwirklichung und soll jetzt als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der B 423 neu durch den  Bund finanziert werden. Es handele sich somit um eine rechtlich heute nicht mehr anrechenbare Ausgleichsmaßnahme. Kuntz: „Die Renaturierung des Erbachs stellt aber auch tatsächlich keine ausreichend geeignete Maßnahme zum Ausgleich der Naturzerstörung in der Mastau dar.“

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