Energieausweis sagt viel über ein Gebäude aus

Homburg/Bexbach/Kirkel. Den Spritverbrauch seines Autos kennt jeder Autofahrer. Beim Energieverbrauch der Wohnhäuser sieht es ganz anders aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes machen in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass es in den vergangenen Jahren auch für Wohnungen eine "Kennzeichnungspflicht" gibt

Homburg/Bexbach/Kirkel. Den Spritverbrauch seines Autos kennt jeder Autofahrer. Beim Energieverbrauch der Wohnhäuser sieht es ganz anders aus. Die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes machen in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass es in den vergangenen Jahren auch für Wohnungen eine "Kennzeichnungspflicht" gibt. Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes.Mieter, die in den zurückliegenden Jahren hohe Heizkosten zahlen mussten, schauen sich eventuell nach einer neuen Wohnung um. Man kann heutzutage gezielt ein neues Objekt nach den zu erwartenden Heizkosten aussuchen. Vermieter wissen: Wenn der Energieausweis einen besonders günstigen Verbrauch oder Bedarf attestiert, darf die Kaltmiete gern mal etwas höher liegen.

Auch wer ein gebrauchtes Haus kaufen will, findet im Energieausweis Anhaltspunkte über die Gebäudequalität. Neben den Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch sind auch individuelle Angaben enthalten über kostengünstige Modernisierungsempfehlungen, teilt die Verbraucherzentrale weiter mit.

Weil die meisten Mieter und Kaufinteressenten kaum Erfahrung haben mit Energieausweisen, sollte man sich Rat von Fachleuten einholen. So informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale, wie die Angaben in einem Energieausweis zu bewerten sind. Sie können Auskunft geben, ob beispielsweise ein Energieverbrauch von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr günstig oder mäßig ist. Sie können auch abschätzen, um wie viel höher die Kaltmiete sein darf, wenn der Energieverbrauch bei 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter statt bei 150 Kilowattstunden liegt.

Die Fachleute erklären, worin sich ein bedarfsorientierter Energieausweis vom verbrauchsorientierten unterscheidet. Darüber hinaus erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale, ob man als Mieter oder als Kaufinteressent tatsächlich einen Anspruch auf den Energieausweis hat und welche Ausnahmen es gibt.

Auch Vermieter oder Verkäufer können sich an die Energieberater der Verbraucherzentrale wenden um zu erfahren, ob sie verpflichtet sind, einen Energieausweis vorzulegen und wo man ihn in Auftrag geben kann.

Die unabhängige Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 15 Energieberatungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich. red

In Homburg finden die Beratungen in der Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 437a statt. Anmeldung: Tel. (0 68 41) 1 04 84 34 oder (0681) 5 00 89 15.

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