Die Rechte der Verbraucher in der EU

Homburg · In anderen Ländern der Europäischen Union einzukaufen, ist keine besondere Sache. Aber wie sieht es eigentlich mit den Verbraucherrechten aus, etwa dann wenn das Erworbene defekt ist? Diese und andere Fragen beantwortet morgen André Schulze-Wethmar in Homburg.

Welche Rechte haben Verbraucher in der Europäischen Union? Wo gibt es noch Unklarheiten? Um solche und andere Fragen wird es morgen, am Dienstag, 24. Februar, 18 Uhr, im großen Sitzungssaal im Homburger Forum gehen. Das europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert dann hier über aktuelle Verbraucherfragen. Es gebe eine weitgehende Harmonisierung in den Mitgliedstaaten der EU, sagt der Referent der Veranstaltung, der Jurist André Schulze-Wethmar vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz/ Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Mindeststandards gälten unter anderem bei der Gewährleistung, den meisten eher als Garantie geläufig, also dann, wenn gekaufte Ware defekt sei oder auch beim Online-Einkauf mit Blick auf den Widerruf, führt er aus. Ein weiteres Beispiel seien die Fluggastrechte, etwa bei Verspätungen oder Annullierungen der Flüge. Diese Regelung habe die EU erst ermöglicht.

Bei dem Infoabend in Kooperation mit dem Saarpfalz-Kreis, der Verbraucherzentrale Saarland und dem VdK Kreisverband Saarpfalz soll es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen, hieß es in der Ankündigung.

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