Detektivaffäre: Hat der OB eigenmächtig gehandelt?

Homburg · Der Detektiveinsatz rund um den städtischen Baubetriebshof (BBH) in Homburg erregt seit Monaten die Gemüter. Die Kommunalaufsicht im saarländischen Innenministerium hat sich der Angelegenheit schon vor längerem angenommen. Bei ihrer Prüfung geht es unter anderem darum, ob Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD ) eventuell gegen das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) verstoßen hat. Bekanntlich hatte dieser im Dezember 2015, als er die Düsseldorfer Detektive engagierte, um mehrere Mitarbeiter des Baubetriebshofes überwachen zu lassen, zuvor nicht den Stadtrat informiert. Vor allem die kleinen Oppositionsparteien warfen ihm deshalb eigenmächtiges Handeln vor. Die Kommunalaufsicht wurde eingeschaltet.

Wochen sind seitdem ins Land gegangen, aus Saarbrücken war bislang nichts zu hören. Mit der Ruhe scheint es jetzt aber vorbei zu sein. Wie die Pressestelle des Innenministeriums gestern auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte, will die Aufsichtsbehörde in der kommenden Woche ihre Entscheidung zur Detektivaffäre bekannt geben. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Schneidewind tatsächlich den Paragrafen 61 des KSVG verletzt hat - oder nicht. Dieser besagt: "Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist berechtigt, dringende Maßnahmen, die aus Gründen des Gemeinwohls keinen Aufschub dulden, auch ohne Beschluss des Gemeinderates anzuordnen. In diesen Fällen hat sie oder er unverzüglich den Gemeinderat zu unterrichten. Der Gemeinderat kann die Anordnung aufheben, so weit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung der Anordnung entstanden sind."

Die Saarbrücker Entscheidung wird nun mit Spannung erwartet, zumal disziplinarische Konsequenzen der Kommunalaufsicht für Schneidewind nicht auszuschließen sind. Auch die kleineren Parteien haben frühzeitig angekündigt, den OB für den teuren Detektiveinsatz möglicherweise gar in Regress nehmen zu wollen. Das Engagement der Detektei wird die Stadt bekanntlich rund 330 000 Euro kosten.

Schneidewind hatte die Überwachung von vier Mitarbeitern im Baubetriebshof damit gerechtfertigt, dass es zahlreiche Hinweise auf ein gravierendes Fehlverhalten beim BBH gegeben habe. Zwei Mitarbeitern, darunter ein Abteilungsleiter, wurde inzwischen fristlos gekündigt. Der Arbeitsgerichtsprozess steht allerdings noch aus.

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