Das Kind kommt an erster Stelle

Homburg · Welche Rechte hat ein Kind? Ist das Kind eher im Zusammenhang mit seiner Familie zu sehen, oder ist es vor allem ein Einzelwesen, das geschützt werden muss? In dieser Frage hat sich der Jugendamtsleiter des Saarpfalz-Kreises, Klaus Ruffing, klar positioniert: Der Schutz des Kindes kommt zuerst.

Auch Gerichtsurteile sind nur Produkte ihrer Zeit. Dazu muss man sich nur einige Familienurteile aus den 60er Jahren und von heute anschauen. Oder sich einige der längst abgeschafften Gesetze ins Gedächtnis rufen, die uns heute vorkommen, als seien sie aus der Steinzeit - zum Beispiel, dass bis 1957 eine Frau ohne die Zustimmung ihres Ehemannes noch nicht einmal ein eigenes Bankkonto eröffnen durfte.

Dass juristische Betrachtungen ihrer jeweiligen Zeit angepasst werden, ist ein Prozess, der stetig weitergeht. Dazu gehören auch die Rechte des Kindes.

Die Situation eines Kindes werde bisher meist im Gesamtzusammenhang mit seiner Familie beurteilt, heißt es in einer Mitteilung des Kreisjugendamtes. Das ändere sich allmählich. Bislang würden meist Urteile gefällt, die auf die Elternrechte abzielten, das heißt, die Urteile sind oftmals darauf ausgerichtet, die Familie als Einheit zu schützen und sehen das Kind als Teil dieser Einheit, heißt es in dem Bericht des Kreisjugendamtes weiter.

Die Jugendhilfe , so ein neues Positionspapier, sei aber hier stärker gefordert und müsse eher die Frage nach einem besseren Kinderschutz stellen, denn nicht immer ist das Kind in seiner Familie auch am besten geschützt, wie leider einige traurige Beispiele zeigen.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) gehört zu den wichtigsten Einrichtungen der Bundesrepublik, wenn es um Fragen des Kinder- und Jugendhilferechts geht. Regelmäßig führt das Institut Fachkonferenzen und Foren durch, bei denen sich Psychologen, Richter und Mitarbeiter von Jugendämtern über unterschiedliche Themen zum Wohle der Kinder austauschen. Aus diesen Debatten und Vorträgen entstehen dann Positionspapiere, die Jugendämtern wie Gerichten und anderen Einrichtungen dazu dienen, den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendhilfe nachlesen zu können und damit in der Praxis nachvollziehbar gestalten zu können. Das jüngste Positionspapier beschäftigt sich mit der Frage: "Im Mittelpunkt und doch aus dem Blick - das Kind im familiengerichtliche Verfahren bei Kindeswohlgefährdung". Einer der Mitautoren ist Klaus Guido Ruffing, Leiter des Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises. Entstanden ist das Papier im Rahmen der Ständigen Fachkobeferenz unter Leitung von Professor Christian Schrapper von der Uni Koblenz.

Geht es vor Gericht um die Thematik der Gefährdung des Wohles von Kindern, streiten Erwachsene über unterschiedlichste Aspekte. Vorrangig sollte aber sein, dass das Kind stets im Mittelpunkt aller Diskussionen stehen müsse, so Ruffing. Nach Auffassung Ruffings müsse es gerade vor Gericht um eine Stärkung der Kinderrechte gehen. Vermutlich bahnt sich hier wieder eine neue Sichtweise für die betroffenen Richter an.

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