Verkehrssituation in Bruchhof-Sanddorf Bruchhof-Sanddorf leidet unter Verkehr

 Bruchhof-Sanddorf · Bürgerversammlung zur  Heidebruchstraße und Sickinger Straße. Bürgerwillen und Recht prallen aufeinander.

 Zahlreiche Anwohner diskutierten am Dienstagabend mit Vertretern der Stadt sowie der Verkehrsbehörden der Stadt und des Kreises die aktuelle Verkehrssituation in Bruchhof-Sanddorf.

Zahlreiche Anwohner diskutierten am Dienstagabend mit Vertretern der Stadt sowie der Verkehrsbehörden der Stadt und des Kreises die aktuelle Verkehrssituation in Bruchhof-Sanddorf.

Foto: Thorsten Wolf

Wenn eines am  Dienstagabend bei der Bürgerversammlung zur Verkehrssituation in der Heidebruch- und der Sickinger Straße in Bruchhof-Sanddorf klar wurde, dann war es die Tatsache, dass Bürgerwillen und Verkehrsrecht nicht immer ohne Probleme unter einen Hut zu bringen sind. Auf Einladung von Ortsvertrauensmann Manfred Rippel (SPD) und der Homburger Stadtverwaltung hatten sich zahlreichen Anwohner der beiden Straßen, aber auch grundsätzlich Betroffene, im Sanddorfer Schießhaus eingefunden.

Zum Hintergrund: Vor fast einem Jahr hat die Stadtverwaltung in den stark befahrenen Durchgangsstraßen im Bereich der Heidebruchstraße und Sickinger Straße einige Änderungen in Sachen herbeigeführt. Die betreffen vor allem den Umstand, dass nun nicht mehr halbseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden darf, sondern, gemäß Bundesrecht, die Autos auf der Straße parken müssen. Zuvor hatten auf dem Bürgersteig parkende Autos vor allem im Bereich der Heidebruchstraße ein Durchkommen für Fußgänger oft erschwert. Die neue Regelung ist nun für manche ein Segen, für andere eher ein Problem.

Die komplizierte Situation: Die Sickinger Straße liegt als Landesstraße in der Zuständigkeit des Kreises, die Heidebruchstraße ist zwar eine kommunale Straße, hat aber aufgrund ihrer verbindenden Funktion eben zwischen der Sickinger und der Kaiserslauterer Straße eine herausgehobene Bedeutung. Folgerichtig hatten Manfred Rippel und Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidwind hier auch Vertreter der Verkehrsbehörden von Kreis und Stadt eingeladen, namentlich Margareta Bonaventura vom Saarpfalz-Kreis und Simone Müller-Orschekowski von der Stadt Homburg. Einleitend legte Manfred Rippel schon mal den Finger in eine Wunde und verdeutlichte den gesellschaftlichen Hintergrund einer in vielen Ortslagen immer schwieriger werdenden Verkehrssituation: „Die Mobilität ist gestiegen, jeder, der über 18 Jahre als ist, hat heute ein Auto, das war früher nicht so.“ Auch steige die Zahl der Neubauten – und damit steige auch die Anzahl parkenden Autos. Es sei auch klar, so Rippel, dass man an einem Abend wie dem am Dienstag nicht alle Frage werden beantworten könne „und wenn wir nachher nach Hause gehen, dann wird es keine 100-prozentige Zufriedenheit geben“.

Rüdiger Schneidewind machte in seiner Begrüßung deutlich, dass die Änderungen, die nun die Verkehrssituation in den beiden „Problemstraßen“ bestimmten, gegenwärtig nur einen temporären Charakter hätten. „Wir wollten schauen, wie das funktioniert und wie das ankommt.“ Einen Einblick in die Gefühlslage der Betroffenen bekam das Podium hier ziemlich postwendend. Und die präsentierte sich alles andere als rosig. Die Hauptkritik aus dem Rund der Betroffenen: Das nun vorgeschriebene Parken auf der Straße bringe oft Nachteile, von abgefahrenen Außenspiegeln bis zu Behinderungen und gefährlichen Situationen im fließenden Begegnungsverkehr.

Die geforderte Lösung: Das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig, dort wo es möglich sei, zum Beispiel in einigen Bereichen der Sickinger Straße. Doch dies sei, das verdeutlichen sowohl Bonaventura als auch Müller-Orschekowski, rechtlich schwierig. Und das auch dann, wenn die Breite eines Bürgersteigs die halbseitige Parken von Autos auf dem Gehweg ohne Behinderung des Fußgängerverkehrs ermögliche. Müller-Orschekowski: „Die Möglichkeit zu einer solchen Regelung besteht. Aber eine solche Regelung setzt auch immer einen Bedarf, eine Notwendigkeit voraus.“ Und diese Notwendigkeit sei, so Müller-Orschekowski, in der aktuellen Situation nicht gegeben.

 Genau dieses Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung unzulässig. 

Genau dieses Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung unzulässig. 

Foto: Thorsten Wolf

Nach eingehenden Diskussionen kam man mit Blick auf die Sickinger Straße zum Schluss, dass man nun noch einmal prüfen will, ob dort, wo es mit entsprechenden Abständen möglich ist, ein halbseitiges Parken auf dem Bürgersteig eingeführt werden kann. In Sachen Heidebruchstraße bleibt alles beim jetzigen Zustand, sprich bei der kürzlich eingeführten Tempo-30-Zone und dem Parken auf der Straße. Ein weiteres Brennpunkt-Thema: die Kontrolle der Geschwindigkeit in den beiden Straßen. Viele der Betroffenen sprachen am Dienstag von rasenden Autos, vor allem in den Abend- und Nachtstunden. Dem Wunsch nach fest installierten Blitzern erteilte Schneidewind hier aber eine Absage, diese hätten nur einen kurzzeitigen Effekt.

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