Verbrauchertipp Bei Kaminen auf den Feinstaub achten

St. Ingbert/Bliestal · Wer sein Haus mit einem Kamin beheizt, muss seit Jahresbeginn neue Betriebsauflagen beachten. Hierzu berät die Verbraucherzentrale.

 Seit dem 1. Januar gib es strengere Auflagen für den Betrieb von Kaminen und Kachelöfen.

Seit dem 1. Januar gib es strengere Auflagen für den Betrieb von Kaminen und Kachelöfen.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpa Picture-Alliance/Patrick P

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich ändert.

Alte Öfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. „So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt“, vergleicht Helmut Pertz. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es etwa in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

„Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen“, sagt Pertz, „indem er nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet, geeignete Anzünder verwendet, keinen Müll verbrennt, eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt, auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet und Feuerstätten für Holzpellets wählt. Diese haben weniger Feinstaubemissionen als solche mit Brennholz.“ Mit Brennholz zu heizen, sei häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff sei zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie geben zudem eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.vz-saar.de.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

 Seit dem 1. Januar gib es strengere Auflagen für den Betrieb von Kaminen und Kachelöfen.

Seit dem 1. Januar gib es strengere Auflagen für den Betrieb von Kaminen und Kachelöfen.

Foto: dpa-tmn/HKI

Anmeldung zur Energieberatungen in St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 202, Tel. (0 68 94) 130, in Blieskastel in der Volkshochschule, am Schloss, Tel. (0 68 42) 92 43 10 oder (0681) 500 89-15.

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