Barbara Kohler beantwortet Fragen zur rechtlichen Betreuung

Homburg · Rechtliche Betreuung bedeutet, für einen anderen Menschen handeln zu dürfen. Im Normalfall dürfen Eltern für ihre Kinder handeln. Ansonsten bedarf es für dieses Handeln einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht, oder eben einer rechtlichen Betreuung.

Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich oder sinnvoll? Welchen Umfang kann die Betreuungsbefugnis haben? Wie grenze ich die rechtliche Betreuung von der Vorsorgevollmacht ab? Wozu brauche ich eine Patientenverfügung? Diese und andere Fragen beantwortet Barbara Kohler am Dienstag, 27. Januar, in Raum 104 des Homburger Rathauses, von 9 bis 10.30 Uhr. Kohler begleitet ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen bei ihrer Tätigkeit, steht für verschiedenste Fragen zur Verfügung und ist auch behilflich beim Stellen von Anträgen und bei sonstigem Schriftverkehr.

Die Geschäftsstelle von pro Mensch ist zu erreichen in der Hauptstraße 48 in Kirkel, Tel. (0 68 41) 81 71 12; Fax: (0 68 41) 8 14 31, E-Mail: kohler@promensch-saar.de.

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