Blieskastel Zeit investieren für die Gerechtigkeit

Blieskastel · 16 Schöffen muss die Stadt Blieskastel in diesem Jahr wieder benennen. Für dieses Ehrenamt werden jetzt die geeigneten Bewerber gesucht.

 Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, thront auf dem Blieskasteler Rathaus.

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, thront auf dem Blieskasteler Rathaus.

Foto: Fredi Brabänder

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Auf die Stadt Blieskastel entfallen im Amtsgerichtsbezirk Homburg insgesamt 16 Schöffenposten, die innerhalb der Gerichtsbarkeit als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat Blieskastel hat dabei doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

„Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Blieskastel wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden“, so Stadtoberamtsrat Jens Welsch vom städtischen Wahlamt gegenüber unserer Zeitung. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen würden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssten Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, könne aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei stehe nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

„Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen aber in jedem Falle ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden“, ergänzt der Erste Beigeordnete Georg Josef Wilhelm, der derzeit die Bürgermeisterin vertritt.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, brauche Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssten auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Jens Welsch: „Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.“ In der Beratung mit den Berufsrichtern müssten Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen stehe in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssten sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen werde daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt, heißt es aus dem Blieskasteler Rathaus abschließend.

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