Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben

Blieskastel · In verkehrsberuhigten Bereichen - blaue Schilder mit Personen, Auto und Haus - dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen. Fahrzeuge dürften in dem umgangssprachlich auch als "Spielstraße" bezeichneten Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit von maximal sieben Kilometern pro Stunde fahren.

 In Spielstraßen darf man mit Schrittgeschwindigkeit von maximal sieben Kilometern pro Stunde fahren. Foto: Markus Bender/stadt

In Spielstraßen darf man mit Schrittgeschwindigkeit von maximal sieben Kilometern pro Stunde fahren. Foto: Markus Bender/stadt

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Darauf hat das Ordnungsamt Blieskastel hingewiesen, nachdem sich Beschwerden aus der Bevölkerung in jüngster Zeit gehäuft hatten. Bei Geschwindigkeitsmessungen sei mehrfach festgestellt worden, dass diese Geschwindigkeit fast immer überschritten werde. Bisher hätte es noch keine Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen gegeben. Die Autofahrer werden gebeten, dort nicht schneller als Schritttempo zu fahren. "Sollte es nämlich einmal zu Radarkontrollen kommen, so fallen bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister an. Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h wird der Fahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister bestraft", so das Ordnungsamt.

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