Kirchheimer Hof Dem Neubau steht kaum mehr was im Wege

Blieskastel/Breitfurt · Oberverwaltungsgericht erklärt Bauvoranfrage für Wohnhaus auf dem Kirchheimer Hof für rechtens.

 Der Eigentümer will jetzt neben der Orangerie (links) auch das Herrenhaus (rechts) sanieren.

Der Eigentümer will jetzt neben der Orangerie (links) auch das Herrenhaus (rechts) sanieren.

Foto: Erich Schwarz

Die Saarbrücker Zeitung titelte vor ziemlich genau einem Monat „Warten auf das Urteil der Richter“. Und jenes Urteil wurde nun vom Oberverwaltungsgericht gesprochen. Das Urteil vom 2. August bezieht sich auf den Bau eines Wohnhauses neben den historischen Gebäuden des historischen Kirchheimer Hofes in Breitfurt. Wie der Eigentümer Oliver Schmitt nun im Gespräch mit unserer Zeitung herausstellte, habe das Gericht genehmigt, dass er eine Bauvoranfrage für dieses Wohnhaus stellen darf.

Und das bedeutet dann auch weiterhin, dass ein entsprechender Bauantrag genehmigt werden muss. „Also ist damit ganz klar, dass das Haus gebaut werden darf“, zeigt sich Schmitt überzeugt. Zwar könne die Stadt dagegen klagen, aber das habe nur unter einer Bedingung Aussicht auf Erfolg: „Die Auflage ist, dass ich parallel zum Hausbau auch eine Baumschule einrichte. Aber ich müsste ja verrückt sein, das nicht zu tun. Das war ja die ganze Zeit mein Ansinnen. Natürlich werde ich die Baumschule einrichten“, bekräftigt der Unternehmer.

Zur Erinnerung: Der Rat der Stadt Blieskastel wollte den Bau des Hauses nicht genehmigen, auch sollte Schmitt dort keine Baumschule errichten können. Man war der Auffassung, dass die Errichtung einer Baumschule nicht unbedingt den Bau eines Wohnhauses auf dem Gelände erforderlich mache. Nach dem Nein des Blieskasteler Rates hatte Landrat Theophil Gallo in seiner Funktion als Chef der Unteren Bauaufsicht sozusagen gegen den Willen des Stadtrates dennoch Einvernehmen hergestellt, wie das im Amtsdeutsch heißt. Dagegen hatte die Stadt geklagt. Aber Unternehmer Schmitt wird nun nach dem für ihn positiven Bescheid eine Bauvoranfrage einreichen, um dann das Wohnhaus neben dem historischen Kirchheimer Hof zu bauen.

Aber damit ist das Thema für Schmitt nicht erledigt, denn: „Ich werde nun auch eine Bauvoranfrage für die Sanierung des Herrenhauses einreichen“, gibt sich der Unternehmer voller Tatendrang. Denn nach Gesprächen mit allen Experten des Denkmalschutzes und der Bauaufsicht habe er sich nun entschlossen, die Sanierung des Herrenhauses trotzdem anzugehen. Obwohl ihm viele Experten geraten hätten, dass genau dieses Herrenhaus nur sehr kostspielig zu renovieren und sanieren sei. Und jetzt sieht Schmitt erneut die Blieskasteler Stadträte in der Pflicht: „Jetzt muss man in Blieskastel Farbe bekennen“, bekräftigt Schmitt. Jetzt zeige sich, Schmitt nennt es „Lackmus-Test“, was der Stadtrat eigentlich wolle.

Georg Wilhelm (CDU), Erster Beigeordneter der Stadt Blieskastel und stellvertretender Fraktionschef seiner Partei im Stadtrat, gibt sich gelassen: „Jetzt wird ja das ganze Verfahren von vorn beginnen, das muss ja jetzt auch wieder durch unsere Gremien“. Wilhelm sieht derzeit keine veränderte Sachlage, „und da könnten wir auch weiterhin das Einvernehmen nicht herstellen, weil sich nach unserer Auffassung die Rechtlage nicht verändert hat“, sagt Wilhelm. Es könnte jedoch sein, dass neue Fakten auf den Tisch kämen, dann müsse man erneut darüber diskutieren.

 Anstelle des nicht denkmalgeschützten Schuppens (rechts) will Oliver Schmitt  ein Wohnhaus errichten.

Anstelle des nicht denkmalgeschützten Schuppens (rechts) will Oliver Schmitt ein Wohnhaus errichten.

Foto: Erich Schwarz
 Oliver Schmitt auf seinem Steinbruchgelände auf dem Rubenheimer Hanickel. Foto: Joachim  Schickert

Oliver Schmitt auf seinem Steinbruchgelände auf dem Rubenheimer Hanickel. Foto: Joachim Schickert

Foto: Joachim Schickert

Rechtsauffassung der Stadt ist weiterhin, dass der Betrieb einer Baumschule nicht privilegiere, an dieser Stelle ein Haus zu erbauen. Was die Renovierung und Sanierung des denkmalschützten Kirchheimer Hofes betreffe, sei die Sachlage klar: „Wir wollen selbstverständlich, dass der Besitzer das gesamte Ensemble Kirchheimer Hof erhält“, unterstreicht der Beigeordnete. Sofern alle denkmalschützerischen und baurechtlichen Auflagen eingehalten würden, sei man selbstverständlich erfreut, wenn es mit der Sanierung und Restaurierung des Hofes vorangehe.

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