B423-Umgehung BUND sieht doch Auswirkungen auf Planung der Umgehungsstraße

Homburg/Blieskastel · Umweltschutzorganisation widerspricht Homburgs Oberbürgermeister Schneidewind.

 Ein Gutachten hat gezeigt: Auch in der Mastau ist die Wildkatze unterwegs.

Ein Gutachten hat gezeigt: Auch in der Mastau ist die Wildkatze unterwegs.

Foto: picture alliance / dpa/Fredrik von Erichsen

Die Wildkatze sorgt weiter für Gesprächsstoff rund um die Planungen für eine Umgehungsstraße. Im Dezember hatte der Landesverband Saarland des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) bekannt gegeben, dass in der Mastau wissenschaftlich nachgewiesen, geschützte Wildkatzen unterwegs seien.

Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind hatte kürzlich betont, dass er dadurch keine Auswirkungen auf die geplante Umgehung zur bestehenden Bundesstraße 423 sehe.

Das sieht der BUND anders: Der Nachweis der Wildkatze sei durchaus planungsrelevant, schreibt er jetzt in einer Stellungnahme. Der Oberbürgermeister hatte sich darauf berufen, dass laut dem vorgelegten Gutachten offen sei, in welcher Frequenz und Intensität die Wildkatze in dem Gebiet unterwegs sei. Die Katzen, so der OB, nutzten den Raum, in dem die Straße geplant sei, wohl eher als Wanderkorridor. Schneidewind: „Der Einzelnachweis der Wildkatze in der Mastau klärt nicht, welche funktionale Bedeutung das Gebiet für die Wildkatze hat.“ Um das herauszufinden, seien weitere Untersuchungen erforderlich, so Schneidewind. Dieser Aussage des Oberbürgermeisters stimmt der BUND zu. Um die funktionale Bedeutung des Gebiets für die durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte Art zu ermitteln, seien auch nach Auffassung des BUND weitere Untersuchungen nötig. Diese sollte ein unabhängiges Wildforschungsinstitut vornehmen, so der BUND.

Er unterstreicht zudem die Bedeutung von Flächen zur Nahrungsaufnahme und von Wanderrouten für Wildkatzen. Waldnahe Wiesen gehörten zu den Streifgebieten der Wildkatze und würden regelmäßig zur Mäusejagd genutzt. Die Mastau liege in unmittelbarer Nähe zu Wäldern. Von einer Nutzung als Nahrungsraum durch die Wildkatze sei auszugehen. Ein kleines, abgeschlossenes Wildkatzengebiet ohne die Möglichkeit, dieses zu verlassen und neue Lebensräume aufsuchen zu können, „wird die Population auf Dauer nicht erhalten“, hieß es weiter. Die außerhalb der Paarungszeit einzelgängerisch lebenden Tiere benötigten größere Areale.

Der BUND machte klar, dass beim derzeitigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden müsse, dass das Planungsgebiet der B423-neu ein Raum sei, der von Wildkatzen genutzt werde. Einem ausführlichen Gutachten wolle man natürlich nicht vorgreifen. Allerdings unterstrich er: „Eine verantwortungsvolle Planung von Verkehrswegen beinhaltet auch immer einen verantwortungsvollen Umgang mit den betroffenen Menschen und der betroffenen Natur.“

 Nachgewiesen hat man die geschützten Wildkatzen in der Mast­au übrigens mit der Methode „Lockstock“. Hierbei werden Holzpflöcke mit Baldrian besprüht. Wildkatzen mögen nämlich Baldrian, reiben sich dann an dem Holz und hinterlassen so Haare. Diese werden anschließend genetisch genau analysiert. So könne die Artzugehörigkeit des Tieres dann sicher nachgewiesen werden.

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