Infoveranstaltung Stadt informiert über Aufhebung des Sanierungsverfahrens

Blieskastel · (aub/red) Die Stadt Blieskastel lädt am Donnerstag, 7. Juni, um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Bliesgau-Festhalle ein: Thema ist die Aufhebung des Sanierungsgebietes Blieskastel Stadtmitte.

Denn sie wird Eigentümer von Immobilien im Kern der Altstadt nach der Aufhebung des Sanierungsgebiets zur Kasse bitten.

Wie die Stadtverwaltung Blieskastel mitteilt, wurde die 1982 vom Stadtrat beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Blieskastel“ durch die Satzung vom 13. April 2015 aufgehoben. Viele Maßnahmen im öffentlichen und privaten Umfeld seien mit Hilfe von Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm durchgeführt worden und hätten zu einer Verbesserung der städtebaulichen Situation und damit auch der Lebensqualität im Sanierungsgebiet beigetragen.

Zum Abschluss des Sanierungsverfahrens sei die Stadt nun gesetzlich verpflichtet, gegenüber den Zuschussgebern Bilanz zu ziehen. In dieser Bilanzierung spielen auch die Ausgleichsbeträge, zu deren Erhebung von den begünstigten Grundstückseigentümern die Stadt Blieskastel verpflichtet ist, eine Rolle.

Zwischenzeitlich seien fast alle Wertgutachten zu den Grundstücken im Sanierungsgebiet fertiggestellt und die Vertreter des Gutachter-Ausschusses des Saarpfalz-Kreises würden bei der Infoveranstaltung am kommenden Donnerstag in der Bliesgau-Festhalle exemplarisch die Erstellung der Einzelgutachten und der sich daraus ergebenden Bodenwertsteigerungen erläutern.

Im Anschluss an die Veranstaltung bestehe für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit, eine erste Auskunft (ohne Erörterung) über den zu erwartenden Ausgleichsbetrag für ihr Grundstück zu erhalten. Dazu müssten sich die Grundstückseigentümer mittels Ausweis oder Vollmacht legitimieren.

Ausgleichsbetragspflichtig sind die Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Ausgleichsbetragspflicht. Hier: die Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung der Aufhebungssatzung. In vorliegendem Fall sei dies die Bekanntmachung der „Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ‚Stadtmitte Blieskastel’ vom 13. März 1982“. Maßgeblich sind somit die Eigentumsverhältnisse zum 10. Juli 2015.

Bereits jetzt weist die Stadt darauf hin, dass vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags dem Ausgleichsbetrags-Pflichtigen, also allen betroffenen Eigentümern von 9. Juli bis 24. August während der Dienstzeiten im Rathaus II, Zimmer 206 die Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstückes maßgeblichen Verhältnisse sowie der anrechenbaren Beträge gegeben wird.

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