Bundestagswahl Wahlunterlagen sind bald in den Bexbacher Briefkästen

Bexbach · Die in der Stadt Bex- bach wohnenden Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 24. September. Personen, die glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigungskarte durch die Stadtverwaltung (bis zum 3. September) erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro (Wahlbüro der Stadt Bexbach), Aloys-Nesseler-Platz 5, Telefon (0 68 26) 52 94 00, zu erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Die in der Stadt Bex-
bach wohnenden Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 24. September. Personen, die glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigungskarte durch die Stadtverwaltung (bis zum 3. September) erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Bürgerbüro (Wahlbüro der Stadt Bexbach), Aloys-Nesseler-Platz 5, Telefon (0 68 26) 52 94 00, zu erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Wer einen Wahlschein beantragen oder durch Briefwahl wählen will, kann sich ab Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Im Bürgerbüro können die Unterlagen persönlich beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) ausgefüllt und von den Wahlberechtigten unterschrieben sein muss.

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro mittels Briefwahlunterlagen zu wählen. Der Wahlschein kann auch über das Internet über www.bexbach.de beantragt werden. Dritte können Wahlunterlagen nur unter Vorlage einer Vollmacht abholen.
Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt auf jeden Fall per Post, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Bexbach weiter.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung (Nachweis durch ärztliches Attest), die ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlscheinantrag noch am Samstag, 23. September, von 9 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag von 8  bis 15 Uhr im Bürgerbüro (Wahlbüro) gestellt werden.

Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt auch in diesem Fall, wie bereits erwähnt, nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
Briefwähler erhalten mit ihren Unterlagen auch ein Merkblatt, aus dem Einzelheiten über die Durchführung der Wahl hervorgehen. Die Wahlbriefunterlagen bitte so rechtzeitig per Post übersenden, dass sie bis Samstag, 23. September, bei der Stadt Bexbach eingehen. Die Wahlbriefe können auch beim Bürgerbüro (Wahlbüro) abgegeben werden.

Am Wahlsonntag können die Wahlbriefe im Bürgerbüro bis 18 Uhr oder im zuständigen Wahllokal bis 15 Uhr abgegeben werden, heißt es abschließend.

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