Hunde Bexbach: Hundekot unverzüglich beseitigen

Bexbach · Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, was Hundehalter im Freien zu beachten haben.

Die Stadt Bexbach weist darauf hin, dass Hundehalter beziehungsweise Hundeführer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen haben. Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes seien aufgrund der gegebenen Umstände angewiesen, vermehrt zu kontrollieren und bei Verstößen unmittelbar Bußgelder zu verhängen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.

Dabei gehe es aber denkbar einfacher und vor allem sauberer, denn die Stadt Bexbach bietet den unentgeltlichen Service: Hundekotbeutel sind kostenfrei im Bürgerbüro erhältlich. Im Paragraf 12 der Polizeiverordnung der Stadt Bexbach ist das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit folgendermaßen geregelt: Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen sind Hunde an der Leine zu führen. Das Gleiche gilt für öffentliche Anlagen, wenn dies durch Beschilderung angeordnet ist. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen oder Tiere gefährdet, noch Sachen beschädigt werden. Die Mitnahme von Hunden unter anderem auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Badeplätze, in Badeanstalten, Sportanlagen, Friedhöfen, Bestattungsplätzen, Wassertretanlagen, Schulhöfen sowie in Anlagen von vorschulischen Einrichtungen ist verboten.

Den Haltern oder Führern von Hunden ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen.

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