Wegen Untreue-Vorwürfen in Detektivaffäre Schneidewind steht ab Januar vor Gericht

Saarbrücken/Homburg · Der amtierende Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) und sein Vorgänger Karlheinz Schöner (CDU) müssen sich ab Januar 2019 vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Schneidewind wirft die Staatsanwaltschaft in ihrer bereits im Februar dieses Jahres erhobenen Anklage „Untreue im Amt“ zum Nachteil der Stadt vor.

 Rüdiger Schneidewind (SPD), Oberbürgermeister von Homburg

Rüdiger Schneidewind (SPD), Oberbürgermeister von Homburg

Foto: Robby Lorenz

Hintergrund ist die so genannte „Detektiv- oder Spitzelaffäre“ rund um den städtischen Bauhof. Ohne Information des Stadtrates hatte der Verwaltungschef 2015 angeblich unter Verstoß gegen seine Treuepflicht eine Düsseldorfer Detektei mit der Observierung städtischer Mitarbeiter beauftragt. Der Stadt soll ein Schaden von 101 827,19 Euro entstanden sein.

Das Gericht hat im Vorfeld des Prozesses ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die an die Detektei gezahlten Honorare marktüblich oder überzogen waren. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts jetzt, dass die Hauptverhandlung gegen den Oberbürgermeister am Dienstag, 29. Januar, vor einer Strafkammer beginnen soll. Vier weitere Prozesstermine sind demnach bis zum 15. Februar angesetzt.

Bereits einen Tag vor Schneidewind soll der Prozess gegen dessen Amtsvorgänger Schöner beginnen. Die zweite Wirtschaftsstrafkammer hat, so die Sprecherin, den Auftakt des Prozesses wegen Betrugs und Untreue in sechs Fällen auf Montag, 28. Januar, terminiert. Hier sind bislang fünf weitere Sitzungstage bis zum 19 Februar reserviert. Dem Ex-OB wird unter anderem vorgeworfen, auf Kosten der Stadt eine Musikanlage für 12 500 Euro angeschafft zu haben, die dann aber von seiner Band genutzt wurde.

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