Höhere Müllgebühren geplant

Saarbrücken. Der Aufsichtsrat des Entsorgungsverbands Saar (EVS) hat dem Vorschlag der EVS-Geschäftsführung, die Gebühren für die Restmülltonne in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen, zugestimmt. Zugleich ist eine massive Anhebung der Gebühren für die Biotonne geplant

 Ob bald mehr Saarländer ihren Müll so zusammenpressen, um die Zahl der Leerungen zu verringern? Foto: Becker & Bredel

Ob bald mehr Saarländer ihren Müll so zusammenpressen, um die Zahl der Leerungen zu verringern? Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Der Aufsichtsrat des Entsorgungsverbands Saar (EVS) hat dem Vorschlag der EVS-Geschäftsführung, die Gebühren für die Restmülltonne in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen, zugestimmt. Zugleich ist eine massive Anhebung der Gebühren für die Biotonne geplant. Wie EVS-Geschäftsführer Heribert Gisch mitteilte, soll in den nächsten Tagen und Wochen in den Räten der dem EVS angehörigen Städte und Gemeinden über das Votum von Geschäftsführung und Aufsichtsrat beraten werden. Die Entscheidung trifft am 2. Mai die Verbandsversammlung des EVS, in der die Bürgermeister sitzen.Nach EVS-Angaben sollen beispielsweise zehn Leerungen der Restmülltonne in diesem Jahr 128 Euro kosten. Im vorigen Jahr kosteten zehn Leerungen noch jeweils 117,34 Euro. Im Einzelnen soll die Basisgebühr, in der vier Mindestleerungen enthalten sind, von 76,90 Euro auf 84,20 Euro steigen. Jede zusätzliche Leerung soll 7,30 Euro statt bisher 6,74 Euro kosten. Die Gebühren für die Biotonne sollen von bisher 35,04 Euro auf 58 Euro in diesem Jahr steigen, wobei die Zahl der Mindestleerungen von 22 auf 26 erhöht wird.

Der EVS reagiert mit den Gebührenerhöhungen laut Gisch auf Mindereinnahmen von insgesamt 9,1 Millionen Euro, die er im vorigen Jahr gegenüber der Planung zu beklagen hatte. Zum einen aufgrund der Reduzierung der Mindestleerungen durch das OVG-Urteil. Zweitens ließen die Bürger ihre Tonne im Schnitt nur noch 13 Mal leeren, statt - wie zuvor angenommen - 15 Mal. Und drittens wurde die Biotonne bei weitem nicht so häufig genutzt, wie sich das die EVS-Verantwortlichen gewünscht hatten.

Diese Einnahmenunterdeckung konnte laut Gisch im vorigen Jahr "einmalig" dadurch aufgefangen werden, dass der EVS aufgrund des Brands in der Müllverbrennungsanlage Neunkirchen dort einmalig für fünf Monate kein Entsorgungsentgeld zahlen musste, was Minderausgaben in Höhe von rund acht Millionen Euro zur Folge gehabt habe. "Dies wird aber in den Folgejahren nicht mehr möglich sein", so Gisch. Zudem sei es auch wegen des Gebührenrechts "nicht mehr weiter vertretbar, Kosten für Biomüllentsorgung über den Restmüll zu kompensieren".

Mit der Gebührenerhöhung bei der Biomülltonne strebe der EVS lediglich eine Kostendeckung von rund 78 Prozent an, wie sie in Merzig, Saarbrücken und St. Wendel üblich sei, die das Einsammeln und Befördern von Müll in die eigene Hand genommen haben.

Das Wort "Gebührenerhöhung" hört Gisch nicht gerne. Er unterstreicht, dass das von Geschäftsführung und Aufsichtsrat angesetzte Gebührenvolumen von 58,8 Millionen Euro "das niedrigste seit 2007" sei. Zum Vergleich: Im Wirtschaftsplan 2011 hatte der EVS ein Gebührenvolumen vo 61,5 Millionen Euro angesetzt. In den Jahren 2008 bis 2020 lag das Gebührenvolumen immer über 60 Millionen Euro. Dass es bis 2007 nur bei rund 56 Millionen Euro gelegen hat, lässt Gisch nicht als Gegenargument gelten. Er verweist darauf, dass bis zum Jahr 2007 die jahrelange strukturelle Unterdeckung der Abfallwirtschaft über Rücklagen aus den 90er Jahren abgedeckt worden sei. Erst über zwei Gebührenerhöhungen in den Jahren 2008 und 2009 sei es dem EVS gelungen, "die Einnahmeseite zu konsolidieren". Übrigens: Ab 2017 ist nach Angaben von Gisch mit einer massiven Gebührensenkung um rund 30 Prozent zu rechnen. Ende 2016 laufen nämlich die Verträge mit der vom Eon-Konzern betriebenen Müllverbrennungsanlage Neunkirchen aus.

Meinung

Schwierige Entscheidung

Von SZ-RedakteurNorbert Freund

Kein Zweifel: Die zum Jahreswechsel 2010/2011 erfolgte Systemumstellung des EVS auf ein mengenabhängiges System bei der Restmülltonne war richtig. Sie wurde nur nicht konsequent genug angegangen. Weshalb das Oberverwaltungsgericht weniger Mindestleerungen verlangte, um die Anreize zur Müllvermeidung zu erhöhen. Der EVS hat auch Recht, wenn er sagt, dass trotz der jetzt geplanten Gebührenerhöhung weiterhin Anreize zur Müllvermeidung vorhanden wären. Die Frage ist nur, ob diese stark genug sind und ob eine Gebührenerhöhung bei der Restmülltonne schon jetzt erfolgen muss oder ob man nicht noch abwarten sollte, wie die Bürger auf die reduzierten Mindestleerungen in diesem Jahr reagieren. Auch darüber, ob die Gebührenerhöhung wirklich zwingend im jetzt geplanten Umfang nötig ist, lässt sich trefflich streiten.

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