Hochschul-Politik Hochschulen dürfen wohl ab 2018 Beitrag erheben

Saarbrücken · Der Landtag berät am Dienstag den Plan, 50 Euro pro Semester zu kassieren. Studenten-Vertretung und Linke protestieren.

 Die schwarz-rote Landesregierung will es den saarländischen Hochschulen erlauben, ab dem Wintersemester 2018/19 von jedem Studenten einen Verwaltungsbeitrag von 50 Euro pro Semester zu erheben.

Die schwarz-rote Landesregierung will es den saarländischen Hochschulen erlauben, ab dem Wintersemester 2018/19 von jedem Studenten einen Verwaltungsbeitrag von 50 Euro pro Semester zu erheben.

Foto: BeckerBredel

Die saarländischen Hochschulen sollen ab dem Wintersemester 2018/19 von ihren Studierenden eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester – also 100 Euro pro Jahr – erheben dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die große Koalition am Dienstag und Mittwoch in den Haushaltsberatungen des Landtages auf den Weg bringen. Der Beitrag soll für Verwaltungsdienstleistungen wie Einschreibung, Beurlaubung, Exmatrikulation, allgemeine Studienberatung, Verwaltung und Organisation von Prüfungen, Auslandsämter, Vermittlung von Praktika sowie Förderung des Übergangs in das Berufsleben erhoben werden.

Die Landesregierung hält die zusätzliche Belastung von 100 Euro im Jahr für sozial verträglich und verhältnismäßig. Den Hochschulen entstünden für die genannten Leistungen im Jahr Personal- und Sachkosten von zum Teil deutlich über 150 Euro je Student. Ausnahmen von dem Beitrag soll es unter anderem für Praxis-, Urlaubs- und Auslandssemester sowie für Studenten geben, die ein Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, in Mutterschutz sind oder Elternzeit in Anspruch nehmen.

Die Studenten-Vertretungen der Saar-Uni, der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), der Hochschule für Musik (HfM) sowie der Hochschule der Bildenden Künste (HBK) wollen am Dienstag mit einem „Protest-Frühstück“ vor dem Landtag demonstrieren. Die Saar-Uni sei drastisch unterfinanziert, weshalb sich das Präsidium der Generierung von dringend benötigten Einnahmen kaum erwehren könne, erklärte die Studierendenschaft Asta der Saar-Uni. „Konkret bedeutet das: Wenn die geplante Grundlage im Gesetz für die Einführung beschlossen wird, muss die sozial schwächste Gruppe für die Unterfinanzierung der Universität geradestehen.“

Die Linksfraktion unterstützt den Protest. „Ein neuer Verwaltungskostenbeitrag bedeutet einen Wieder­einstieg in eine fatale Gebührenpolitik zulasten der Studierenden“, sagte die Abgeordnete Barbara Spaniol. Gute Bildung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Studierende aus Arbeiterfamilien seien an den Hochschulen bereits jetzt die Ausnahme.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort