Wer länger studiert, soll zahlen

Saarbrücken · 20 Prozent muss die Zentrale Verwaltung der Saar-Universität bis 2020 einsparen. Um dieses Ziel zu erreichen, erwägt das Unipräsidium, Langzeit- und Zweitstudiengebühren zu erheben. Laut Asta sollen die Semesterbeiträge zudem um ein Viertel angehoben werden.

 Um das Sparziel bis 2020 zu erreichen, erwägt das Unipräsidium, Langzeit- und Zweitstudiengebühren zu erheben. Foto: Schlichter

Um das Sparziel bis 2020 zu erreichen, erwägt das Unipräsidium, Langzeit- und Zweitstudiengebühren zu erheben. Foto: Schlichter

Foto: Schlichter

Den Studiengebühren im Saarland war nur eine kurze Existenz beschieden. 2008 eingeführt, wurden sie nach nur fünf Semestern wieder abgeschafft. Nun könnten sie immerhin teilweise zurückkehren, denn die Uni braucht Geld. Um einen Teil der von der Landesregierung geforderten Sparlast zu erbringen, denkt das Unipräsidium darüber nach, Zweit- und Langzeitstudiengebühren zu erheben.

Gesetzlich festgelegt sind diese Gebühren bereits: Laut dem Saarländischen Hochschulgebührengesetz dürfen die Hochschulen im Saarland für ein Langzeit- oder Zweitstudium Gebühren in Höhe von 400 Euro pro Semester verlangen. Doch bisher hat die Universität darauf verzichtet. Nun jedoch prüft das Präsidium die Einführung von Gebühren als eine von vielen Maßnahmen, mit dem die Uni das Sparziel von 20 Prozent in der Zentralen Verwaltung erbringen möchte. "Wir wissen allerdings noch nicht, ob der Aufwand, die Gebühren einzutreiben, in irgendeiner Relation zum Ergebnis steht", sagt Unipräsident Volker Linneweber . Zudem würde die Uni einen solchen Schritt nicht im Alleingang machen, sondern nur in Absprache mit den übrigen Hochschulen im Land, so Linneweber.

Allein aus "sozialen Gründen" sind die ehemalige Asta-Vorsitzende Charlotte Dahlem und der Asta-Vorsitzende Govinda Sicheneder strikt gegen die Einführung solcher Gebühren. Auch sei es fraglich, inwiefern sich ihre Einführung auszahlen würde. Zahlreiche Ausnahmen im Hochschulgebührengesetz (siehe Infobox) erhöhen den bürokratischen Aufwand und verringern gleichzeitig die Einnahmen. Durch die Bologna-Reform gebe es ohnehin sogenannte "Fortschrittskontrollen" in Bachelor- und Masterstudiengängen, so dass es kaum Langzeitstudenten gebe. "Wer länger braucht, pflegt, ist krank oder hat ein Kind", sagt Dahlem. Nach Schätzungen, die das Unipräsidium im Senat vorgelegt hat, lägen die Einnahmen für Langzeitstudiengebühren bei etwa 540 000 Euro jährlich, über Zweitstudiengebühren könnte die Saar-Uni 660 000 Euro pro Jahr einnehmen, so Dahlem.

Für noch mehr Ärger bei den studentischen Vertretern sorgt ein anderer Plan, der ebenfalls die leeren Universitätskassen in schweren Zeiten füllen soll. Laut Dahlem und Sicheneder erwägt die Hochschule, den Semesterbeitrag von derzeit 203 Euro um eine sogenannte Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester zu erhöhen. Über diese Gebühr könnte die Saar-Universität nach Schätzungen, die im Uni-Senat vorgestellt wurden, zusätzlich Einnahmen in Höhe von 1,7 Millionen Euro jährlich erzielen, so Dahlem. Bisher setzt sich der Semesterbeitrag hauptsächlich aus den Kosten für das Semesterticket und einem Beitrag zum Studentenwerk zusammen. Die neue Verwaltungsgebühr soll jedoch, so Dahlem, direkt in den Globalhaushalt der Uni fließen. "Das als Verwaltungsgebühr zu bezeichnen, ist eine Mogelpackung", sagt die Uni-Senatorin. "In unseren Augen ist das eine Studiengebühr", so Sicheneder. "Jeder Student, wir alle müssen mit dieser Gebühr für die Sparauflagen der Landesregierung geradestehen."

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Auf einen Blick:Laut Saarländischem Hochschulgebührengesetz dürfen die Hochschulen im Saarland für Langzeit- und Zweitstudium Gebühren bis 400 Euro pro Semester erheben. Als Zweitstudium gilt die Aufnahme eines Studiums nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums. Bei Bachelor- und Masterstudiengängen gilt erst der Master als Abschluss. Langzeitgebühren fallen laut Gesetz erst an, wenn die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten wird. Wechseln Studenten ihren Studiengang, erhöht sich diese Frist um weitere zwei Semester . Promotionsstudiengänge und spezielle Aufbaustudiengänge sind ganz ausgenommen. lip

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