Studenten können Fahrtkosten zur Uni besser absetzen

München. Studenten können die Kosten für die Fahrt zur Universität jetzt besser steuerlich absetzen. Denn nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München gelten Bildungseinrichtungen nun nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte (Az.: VI R 44/10 und VI R 42/11)

München. Studenten können die Kosten für die Fahrt zur Universität jetzt besser steuerlich absetzen. Denn nach zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in München gelten Bildungseinrichtungen nun nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte (Az.: VI R 44/10 und VI R 42/11). Das heißt: Statt der Entfernungspauschale könnten Studenten für die Fahrten zur Uni nun die Reisekostenregelung anwenden, erklärt der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin. Geltend gemacht werden könnten nun die tatsächlichen Kosten. Angesetzt werden könnten 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Außerdem können Betroffene für die ersten drei Monate des Studiums Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung ansetzen. dpa

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