Freischussregelung für die Saar-Uni Senat der Saar-Uni beschließt Freischussregelung

Saarbrücken · Der Senat der Saar-Uni hat heute in einer Sondersitzung den Weg für eine Freischussregelung freigemacht, die es Studenten in diesem Sommersemester erlaubt, wegen der Folgen der Corona-Krise nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen.

Studenten der Saar-Uni können wegen der Corona-Krise nicht bestandene Prüfungen wiederholen
Foto: Becker & Bredel

Auch soll es eine Verbesserungsreglung geben, die Studenten nutzen können, die schlechter als erhofft abgeschnitten haben und die ihre Note verbessern wollen, erklärte der Vizepräsident für Lehre und Studium, Professor Roland Brünken. Die neue Regelung trete in Kraft, wenn die Landesregierung zustimme.

Einen Automatismus gebe es dabei nicht. Jede Wiederholung müsse bei den Prüfungsausschüssen beantragt werden. Die Regelung gelte für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge, aber nicht für staatliche Prüfungen in Jura, Pharmazie und Medizin. Über die Ausnahmeregelung war an der Uni lange diskutiert worden, letztlich fiel die Entscheidung einstimmig bei einer Enthaltung. Brünken: „Das ist ein gutes Zeichen für die Uni.“ Auch Asta-Vorsitzender Alexander Schrickel war zufrieden. Dass die Wiederholung einer Prüfung nur auf Antrag möglich ist, sei ein in letzter Minute gefundener Kompromiss. „Wir sind ganz zufrieden damit.“

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