Wahl für ungültig erklärt Studentenparlamentswahl an der Saar-Uni muss 2021 wiederholt werden

Saarbrücken · Der Ältestenrat der Universität des Saarlandes hat die Wahlen zum Studierendenparlament für ungültig erklärt.

 Symboldbild.

Symboldbild.

Foto: dpa/Silas Stein

Die Wahlen zum Studierendenparlament der Saar-Uni, die vom 16. bis 27. November stattgefunden haben, müssen wiederholt werden. Das hat der Ältestenrat der Hochschule entschieden. Das interne Schlichtungs- und Kontrollgremium der Hochschule begründete seine Entscheidung mit Fristverstößen, Verstößen gegen Wahlgrundsätze und der Ungültigkeit nahezu aller Briefwahlstimmen.

Die Briefwahlstimmen hätten keine eidesstattliche Erklärung enthalten. Trotzdem seien die Briefwahlstimmen von der Wahlleitung entgegen der Wahlordnung als gültig gezählt worden. Der Ältestenrat folgert, dass die Wahlen zum 67. Studierendenparlament gemäß den Anforderungen der Wahlordnung nicht frei und nicht gleich stattgefunden haben.

Im Detail monierte der Ältestenrat folgende Verstöße: Die Aufforderung zur Teilnahme an der Wahl sei nicht fristgerecht erfolgt. Dabei seien Mails zur Abgabe von Wahlvorschlägen nur an Organe der Studierendenschaft, nicht aber an die Studenten gesendet worden. So sei das passive Wahlrecht vieler Studierender eingeschränkt worden. Auch der Wahltermin sei nicht fristgerecht angekündigt worden. Die Briefwahlunterlagen seien zu spät, nämlich erst in der Wahlwoche versendet worden. Auch Zeit und Ort der Möglichkeit zur Stimmabgabe seien erst am Wahltag und damit nicht fristgerecht mitgeteilt worden.

Das Wählerverzeichnis sei entgegen der Wahlordnung bei laufenden Wahlhandlungen verändert worden. Bei den Briefwahlunterlagen habe die eidesstattliche Erklärung gefehlt, was unter anderem eine Zuordnung der Stimmen unmöglich gemacht und zur Ungültigkeit der brieflich abgegebenen Stimmen geführt habe, teilt der Ältestenrat mit.

Die Wahl muss nun wiederholt werden – und zwar spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2021, am 1. April. Bis zur Neubildung des Parlaments nach erneuter Wahl bleibt das bestehende Studierendenparlament im Amt.

Der gegenwärtige AStA als Organ der Interessenvertretung der Studenten bleibt grundsätzlich bis zur Neuwahl des Studierendenparlaments im Amt. Allerdings sind die beiden AStA-Vorsitzenden Alexander Schrickel und Moritz Philipp vorzeitig zurückgetreten. Sie wollten bereits im Juli regulär ihre Ämter aufgeben. Der AStA-Vorsitz wird deshalb am Mittwoch, 16. Dezember, neu gewählt. Zur Wahl stellt sich eine Doppelspitze, bestehend aus Hannah Spies (zuvor stellvertretende Vorsitzende des AStA) und Irini Tselios (zuvor Publikationsreferentin beim AStA), Stellvertreter könnte Maxime Jung werden (bislang Fachschaftsreferent).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort