Uni-Studenten dürfen Prüfungen wiederholen Nur die Saar-Uni verlängert die Freischussregelung

Saarbrücken · Die im vergangenen Sommersemester an der Saar-Uni aus Corona-Gründen eingeführte sogenannte Freischussregelung wird ins Wintersemester 2020/21 verlängert.

 Auch im Wintersemester gilt für Studierende der Saar-Universität weiterhin die sogenannte Freischussregelung.

Auch im Wintersemester gilt für Studierende der Saar-Universität weiterhin die sogenannte Freischussregelung.

Foto: Universität des Saarlandes/Luftbildcentrum

Das hat der Senat der Hochschule einstimmig beschlossen.

Die Ausnahmeregelung sieht vor, dass nicht bestandene Prüfungen, die zu ECTS-Punkten führen, wiederholt werden können, erklärte der Vizepräsident für Lehre und Studium der Saar-Uni, Professor Roland Brünken. Ausgenommen seien Abschlussarbeiten. Die Regelung gelte in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen. Mit der Verlängerung wolle die Hochschule der „anhaltend schwierigen Situation“ der Studenten Rechnung tragen.

Asta-Vorsitzender Alexander Schrickel freute sich, dass die klare Entscheidung schnell und ohne Diskussionen gefallen sei. Befürchtungen zu Beginn des Sommersemesters, dass die Freischussregelung einzelne Fakultäten über Gebühr belasten könnten, hätten sich nicht bewahrheitet, erklärte Roland Brünken. Die Saar-Universität bereitet zum Jahreswechsel 2020/21 ein gemischtes Vorlesungsprogramm aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen vor, wobei vor allem für Studienanfänger möglichst viele Veranstaltungen auf dem Campus angeboten werden sollen.

Die Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) will bei der Ausweitung der Freischussregelung aufs Wintersemester nicht mitziehen, erklärte HTW-Vizepräsident Professor Andy Junker. Lediglich Prüfungen aus dem Sommersemester könnten noch im Winter wiederholt werden.

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