Rundfunkgebühren Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner

Bremen · (dpa) Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte mit seinen Mitbewohnern das Thema Rundfunkbeitrag genau regeln. Grundsätzlich reicht es zwar, wenn ein Bewohner die gesamte WG anmeldet. Die Bewohner sollten aber klären, was zum Beispiel passiere, wenn diese Person ausziehe.

Denn alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen – jeder könne also zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer ihn nicht entrichtet.

Umso wichtiger sei es, dass der bisher angemeldete Bewohner sich schriftlich beim Beitragsservice ab- oder ummeldet sobald er auszieht. Der Beitrag beträgt pro Wohnung 17,50 Euro monatlich. Wenn ein Bewohner von der Zahlung befreit sei, weil er zum Beispiel Bafög beziehe, müssten seine Mitbewohner den Beitrag entrichten – nur falls alle Mitbewohner beitragsbefreit seien, müsse auch die WG nicht zahlen.

(dpa)
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