Saar-Uni und HTW Freischussregelung für Studierende

Saarbrücken ·  Die in der vergangenen Woche vom Senat der Saar-Universität beschlossene Freischussregelung soll auch für Studierende der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) eingeführt werden.

 Das HTW-Hochhaus in Saarbrücken.

Das HTW-Hochhaus in Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt und nicht bestanden werden, sollen demnach nicht gewertet und wiederholt werden können. Das gilt nicht für Bachelor- und Masterarbeiten. Am Mittwoch werde es zu diesem Thema eine Sondersitzung des Senats der HTW geben, bei der eine entsprechende Ordnung erlassen werde, sagt Professor Andy Junker, der Vizepräsident für Lehre und Studium.

Die saarländische Landesregierung hat in der vergangenen Woche Durchführungsbestimmungen erlassen, die den beiden Hochschulen „Rechtssicherheit bei den bereits von ihnen ergriffenen und zu ergreifenden Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie“ geben sollen, wie die Staatskanzlei erklärt. Damit haben Saar-Universität und HTW für die Zeit der Krise weitgehend freie Hand bei Anpassungen der Prüfungs- und Hochschulordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge.

Wunsch der Saar-Uni sei es, die Freiversuchsregelung auf alle Studiengänge anzuwenden, sagt Professor Roland Brünken, Vizepräsident für Lehre und Studium an der Saar-Uni. Änderungen in den Ordnungen der Medizin-, Jura- und Lehramtsstudiengänge müssen aber die jeweiligen Fachministerien zustimmen. Hierzu liefen derzeit Gespräche, sagt Brünken.

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