Gerichtsurteil Prüflinge müssen Erkrankungen melden

Mainz · (dpa) Wer wegen einer schweren Erkrankung von einer Prüfung zurücktreten will, muss umgehend das Prüfungsamt informieren. Dies müsse aus Gründen der Chancengleichheit zum „zumutbar frühestmöglichen Zeitpunkt“ geschehen, so das Verwaltungsgericht Mainz.

Das Gericht wies damit die Klage einer Medizinstudentin ab, die nachträglich wegen einer Lungenembolie von einer Prüfung zurücktreten wollte. Die Entscheidung sei ein Grundsatzurteil und gelte daher auch bei Schul- und Ausbildungsprüfungen. (AZ: 3 K 27/17.MZ)

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