Neues Gesetz gegen Kurzzeitverträge bei Uni-Mitarbeitern

Berlin · Mitarbeiter an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen künftig leichter eine Festanstellung oder zumindest längerfristige Arbeitsverträge erhalten können. Das sieht das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vor, das der Bundesrat vergangene Woche in Berlin billigte.

Die bislang an Unis verbreiteten Kurzzeitbefristungen sollen damit eingedämmt werden. Derzeit haben an Hochschulen rund 50 Prozent der Nachwuchswissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge. Möglich ist dies aufgrund von bislang geltenden Sonderregelungen für Zeitverträge im Wissenschaftsbetrieb. Künftig soll sich die Dauer einer Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren wie zum Beispiel dem Doktortitel. Bei wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Daueraufgaben muss künftig geprüft werden, welcher Grund für eine Befristung vorliegt, zum Beispiel eine begrenzte Projektdauer oder Zusagen von Drittmitteln für einen bestimmten Zeitraum. Zentrales Ziel sei es, "verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen", heißt es in der Begründung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort