Ratgeber Wann sich eine Steuererklärung für Studierende lohnt

Berlin · Wer studiert, muss Semesterbeiträge, Fahrtwege und Fachbücher bezahlen. Einen Teil der Kosten gibt es unter Umständen vom Finanzamt zurück.

  Eine Steuererklärung ist viel Papierkram. Doch für Studierende kann sich die Mühe lohnen, wenn sie schon verdienen oder im Zweitstudium sind.

Eine Steuererklärung ist viel Papierkram. Doch für Studierende kann sich die Mühe lohnen, wenn sie schon verdienen oder im Zweitstudium sind.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

  Ob es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu machen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer ein Erststudium absolviert, profitiert nur dann davon, wenn er schon eigenes Geld verdient und seine Einnahmen über dem Grundfreibetrag von derzeit 9408 Euro liegen, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Wer dagegen dual studiert oder vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, kann die Kosten als Werbungskosten gelten machen. Diese können sich auch dann auswirken, wenn Studierende in diesem Jahr kein oder nur wenig Geld verdient haben, da sich die Aufwendungen als Verlust in spätere Jahre vortragen lassen. Sie wirken sich also dann steuerlich aus, wenn das erste Geld verdient wird.

Absetzen können Studierende zum Beispiel die Kosten für den Fahrtweg zur Universität, für Fachliteratur, den Kauf eines Computers, die Unterbringungskosten während eines Praktikums oder Auslandssemesters sowie das Binden der Abschluss- oder Seminararbeit.

Kosten für das Erststudium können Studierende nur als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Die abziehbaren Aufwendungen sind auf 6000 Euro jährlich begrenzt. Angerechnet werden sie aber nur, wenn in diesem Jahr auch Steuern gezahlt wurden. Haben Studierende nur geringe Einnahmen, verfallen die Aufwendungen. Die Steuererstattung kann nie höher sein als die gezahlten Steuern. Eingetragen werden die Kosten in der Anlage Sonderausgaben unter der Überschrift Berufsausbildungskosten, erklärt Klocke.

Im dualen Studium gelten andere Regeln: Studierende können Ausbildungskosten hier in voller Höhe geltend machen. Da sie als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten für eine spätere Tätigkeit gelten, können sie sich durch Verlustvortrag auch noch Jahre später auswirken. Eine entsprechende Vorgabe im Einkommensteuergesetz hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt.

Unter welchen genauen Voraussetzungen die Kosten während des Masterstudiums abgesetzt werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, die Ausgaben in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anzugeben. Sie werden in der Anlage N eingetragen.

Ihre Ausgaben müssen Studierende belegen können, wenn das Finanzamt nachfragt, erklärt Klocke. Dafür sollten sie etwa Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge sammeln. Selbst erstellte Belege erkenne das Finanzamt erfahrungsgemäß besonders bei höheren Summen nicht an, so die Steuerexpertin.

Steuererklärungen können bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Das heißt, dass bis Ende 2020 noch die Steuererklärung für das Jahr 2016 abgegeben werden kann.

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