Im Urlaubssemester gibt es keinen Anspruch auf Inlands-Bafög

Bochum · Nehmen Studenten ein Urlaubssemester, haben sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Bafög. Darauf macht die Zeitschrift "Unicum" (Ausgabe April 2015) aufmerksam. Um Ärger mit dem Bafög-Amt zu vermeiden, sollten Studenten es informieren, sobald die Auszeit genehmigt wurde, ergänzt Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk.

Bei der Rückkehr an die Universität beantragen sie die staatliche Leistung einfach erneut.

Wer während des Urlaubssemesters an einer ausländischen Universität studiert, hat jedoch möglicherweise Anspruch auf Auslands-Bafög. Das beantragen Studierende am besten sechs Monate vor dem Start des Auslandssemesters.

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