Im Urlaubssemester gibt es keinen Anspruch auf Inlands-Bafög
Bochum · Nehmen Studenten ein Urlaubssemester, haben sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Bafög. Darauf macht die Zeitschrift "Unicum" (Ausgabe April 2015) aufmerksam. Um Ärger mit dem Bafög-Amt zu vermeiden, sollten Studenten es informieren, sobald die Auszeit genehmigt wurde, ergänzt Georg Schlanzke vom Deutschen Studentenwerk.
14.04.2015
, 00:00 Uhr
Bei der Rückkehr an die Universität beantragen sie die staatliche Leistung einfach erneut.
Wer während des Urlaubssemesters an einer ausländischen Universität studiert, hat jedoch möglicherweise Anspruch auf Auslands-Bafög. Das beantragen Studierende am besten sechs Monate vor dem Start des Auslandssemesters.