Grünes Licht für Rektorwahl an der HTW

Saarbrücken. Damit hatte vergangenen Mittwoch niemand gerechnet: Die Wahl des Spitzenamtes an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) wurde überraschenderweise verschoben

Saarbrücken. Damit hatte vergangenen Mittwoch niemand gerechnet: Die Wahl des Spitzenamtes an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) wurde überraschenderweise verschoben. Nachdem eine Studenteninitiative die Namen der drei Bewerber für das Rektorenamt vorzeitig veröffentlicht hatte (wir berichteten), waren im Senat Bedenken aufgekommen, die Wahl könnte angefochten werden. Daher beschloss das Gremium, das den neuen Rektor wählt, die Wahl auf unbestimmte Zeit zu verschieben."Durch das Bekanntwerden der Namen entstanden im Senat Zweifel, ob wir uns noch im rechtssicheren Raum befinden", erklärt Noch-Rektor Wolfgang Cornetz, der Ende des Jahres aus Altersgründen aus dem Amt scheidet. Denn laut Fachhochschulgesetz soll über Personalangelegenheiten nicht gesprochen werden. Genau da setzten die Kritiker an: Ein solch mächtiges Amt wie das des HTW-Rektors könne nicht hinter verschlossenen Türen besetzt werden, sagen sie, und forderten eine hochschulöffentliche Vorstellung der Kandidaten. Ein rechtliches Gutachten sollte nun prüfen, ob die Wahl anfechtbar sei, berichtet Cornetz.

Das zuständige Wissenschaftsministerium sieht dafür keinen Anlass. "Ein Rechtsgutachten ist überflüssig", sagt Staatssekretär Gerhard Wack. Für das Ministerium sei die Veröffentlichung der Namen ein Vertrauensbruch, rechtlich gesehen aber kein materieller und formeller Fehler - das Wahlverfahren könne weitergehen.

Vom Gesetz sei außerdem eine hochschulöffentliche Aussprache mit den Bewerbern keineswegs verboten, ergänzt Günter Weber vom Hochschulreferat des Ministeriums. Generell wolle man prüfen, ob die Grundordnung der HTW nicht an die der Uni angepasst werden soll, sagt Wack. Dort ist als Vorbereitung der Wahl des Uni-Präsidenten festgehalten, dass "die Mitglieder der Universität Gelegenheit zu einer Aussprache mit den vorgeschlagenen Personen haben" sollen.

Das einzige Problem beim Rektor-Wahlprozedere an der HTW sieht Wack darin, dass Vertraulichkeit verletzt worden sein könnte. Doch die Kandidaten seien gefragt worden, ob sie weiterhin kandidieren wollen und alle hätten sich dazu bereit erklärt. "Ich fühle mich durch die Veröffentlichung meines Namens nicht beschädigt und war stets bereit, mich der Hochschulöffentlichkeit vorzustellen", sagt Bewerber Professor Dr. Rudolf Lückmann von der Hochschule Anhalt der Saarbrücker Zeitung. Grundsätzlich gebe das Hochschulgesetz den Handlungsrahmen vor, aus ihm leite sich der Spielraum ab. Es wäre besser, die Regeln von vornherein transparent festzulegen. Der Architekt spricht sich für Offenheit aus, weist aber auf den Spagat zum Vertrauensschutz der Bewerber hin. Bei einer Wahl müsse beides gewährleistet werden.

Professor Dr. Klaus-Peter Hoffmann, der als einziger HTW-interner Bewerber antritt, fühlt sich durch die Veröffentlichung ebenfalls nicht beschädigt. Auch er hätte einer Vorstellungsrunde zugestimmt, sähe das Gesetz das vor.

Zur HTW-Rektorwahl könnte es nun bereits kommende Woche kommen, wenn der Senat erneut zusammentritt. Die Studenten halten derweil weiterhin an ihrer Kritik fest. Sie fordern, dass die Hochschulöffentlichkeit in das Wahlverfahren mit eingebunden wird. Das untermauern sie in einem "Manifest" für mehr Transparenz und Demokratie bei der Rektorwahl, eine Unterschriftensammlung soll dem Ministerium übergeben werden. Die Studenten hatten sich Rechtsbeistand gesucht und berufen sich auf ein Urteil des OLG Saarlandes (5 U 207/11-31), das im Februar die Besetzung öffentlicher Ämter - auch an Hochschulen - als Gegenstand der öffentlich geführten Diskussionen und Meinungsbildung bezeichnete. Hauptziel der Studenten sei es, dass das Hochschulgesetz überarbeitet wird, sagt Senatsmitglied Dominik Maul.

Foto: np

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Meinung

Keine Politik im Hinterzimmer

Von SZ-RedaktionsmitgliedAnke Bauer

Vielerorts wird über das Desinteresse junger Leute an politischen Prozessen geklagt. Nicht so an der HTW. Dort haben Studenten die Wahl zum mächtigsten Amt der Hochschule als Anlass für einen heftigen hochschulpolitischen Protest genommen. Ob sie mit der Vorabveröffentlichung der drei Kandidaten für die Rektorwahl rechtlich über das Ziel hinausgeschossen sind oder nicht - es kann nicht sein, dass die Besetzung des Rektor-Postens hinter verschlossenen Türen vom Wahlgremium unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden wird. Studenten, Professoren und Mitarbeiter der HTW haben ein Recht darauf, vor der Wahl zu erfahren, wer sich für den Chefsessel der Hochschule bewirbt. Und eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten versteht sich bei einem Amt dieser Bedeutung eigentlich von selbst.

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