Aktualisierte Pandemie-Regeln der Saar-Uni Das gilt es am Campus zu beachten

Saarbrücken · Die Universität des Saarlandes hat ihre Corona-Regeln erneuert. Diese Regeln gelten bis vorerst Ende 2020.

Für Lehre, Forschung und Verwaltung: Neue Pandemie-Regeln der Saar-Uni
Foto: BeckerBredel

An der Saar-Universität gelten nun neue Corona-Regeln für den Vorlesungsbetrieb. Wie die Uni mitteilt, bedeuten die vorerst bis zum Jahresende befristeten Regeln einen eingeschränkten Betrieb, aber keinen Lockdown oder Notbetrieb an der Uni.

Der Lehrbetrieb findet in der Corona-Zeit vorwiegend online statt. Ausgenommen sind Praxisformate, die digital nicht möglich sind – etwa Labor- und Werkstattpraktika und praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und Kleinarbeitsgruppen mit maximal zehn Teilnehmern. Schriftliche Klausuren müssen laut Uni als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mündliche Prüfungen, Promotions- und Habilitationsverfahren sollten in virtuellen oder hybriden Formaten gehalten werden.

In Sachen Forschung weist die Saar-Uni darauf hin, dass Tätigkeiten, die in Heimarbeit erledigt werden können, dort vorgenommen werden sollen. Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie strenger Begrenzung der Personenzahlen könne auch vor Ort geforscht werden. Dabei sind die Uni-Bereiche angehalten, mögliche Infektionsketten zu dokumentieren und die Schichtplanungen einzuhalten.

Verwaltungstätigkeiten sind laut Uni, wenn möglich, in Heimarbeit zu machen.

Die Hygieneregeln an der Uni betreffend, gilt Folgendes: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird im Außenbereich dringend empfohlen. Sie ist zudem beim Betreten und Verlassen von Gebäuden sowie in Bereichen mit erhöhtem Personenaufkommen und in Wartebereichen zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude und bei der Teilnahme an Veranstaltungen gilt weiterhin.

Dozierende und Mitarbeitende, die ihren Arbeitsplatz eingenommen haben, sind laut Uni nicht verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Uni-Präsidium weist außerdem darauf hin, dass die Trage-Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Gebäude für Lehrveranstaltungen gilt, nicht aber für Prüfungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort