Ein einfaches Attest reicht nicht für Prüfungsrücktritt

Köln · Können Studenten wegen gesundheitlicher Beschwerden eine Prüfung nicht antreten, reicht eine Krankschreibung nicht aus. Denn wer von einer angemeldeten Prüfung zurücktritt, braucht einen Grund, den der Prüfungsausschuss anerkennt.

"Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht aber nicht, woran der Student leidet", erklärt Rechtsanwalt Christian Birnbaum. Somit geht aus ihr auch nicht hervor, ob der Student die Prüfung tatsächlich nicht antreten kann - auch mit einem gebrochenen Zeh lasse sich eine Klausur schreiben. Besteht der Prüfungsausschuss auf einer genauen Angabe, muss der Student seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sodass er genau angeben kann, woran der Student leidet, erklärt Birnbaum.

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