Berufserfahrung kann als Studienzeit angerechnet werden

Bonn · Wer nach einigen Jahren im Beruf ein Studium aufnimmt, muss nicht immer die Regelstudienzeit absolvieren. Unter Umständen können sich Berufstätige ihre Joberfahrung oder ihre Vorqualifikation anrechnen lassen und die Studiendauer verkürzen.

Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung hin. Ob eine Verkürzung möglich ist und wie viele Semester Berufserfahrene sich anrechnen lassen können, ist jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Am besten ist es, bei der Wunsch-Uni frühzeitig nachzufragen.

Wer sich dafür interessiert, kann außerdem unter hrk-nexus.de/material/nexus-anrechnungskompass Studienangebote recherchieren, bei denen beruflich erworbenen Kompetenzen angerechnet werden.

hrk-nexus.de/material

/nexus-anrechnungskompass

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