Berufseinsteiger müssen sich nicht sofort exmatrikulieren

Köln · Wer in den Job startet und gleichzeitig noch eingeschriebener Student ist, muss sich nicht sofort exmatrikulieren. Darauf weist Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln hin. Oft warten Studenten zum Beispiel noch auf das Ergebnis ihrer Abschlussarbeit, wenn sie ihre erste Arbeitsstelle antreten.

"Es ist weder arbeitsrechtlich noch hochschulrechtlich verboten, in Vollzeit zu arbeiten und gleichzeitig immatrikuliert zu sein", erklärt Birnbaum. Allerdings sollten Studenten den neuen Status ihrer Krankenkasse melden. Sind sie nicht sowieso über den Arbeitgeber versichert, müssen sie den vollen Beitrag zahlen.

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