Neue Regeln beim Hinzuverdienst Engagement gegen Corona gefährdet das Bafög nicht

Berlin · In Deutschland helfen derzeit Studierende im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder in sozialen Einrichtungen aus. Dieses Engagement soll sich auszahlen und dürfe nicht dazu führen, dass junge Menschen wegen zu hoher Einnahmen ihren Bafög-Anspruch für das ganze Jahr verlieren, erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU).

Der Deutsche Bundestag hat daher in der vergangenen Woche die gesetzlichen Regeln bei der Anrechnung des Hinzuverdienstes geändert.

Bisher wurde alles, was Studierende nebenbei erwirtschaften, auf das Bafög im gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet. Geförderte, die sich in der Pandemiebekämpfung einsetzen und in wenigen Monaten ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielen, würden nach alter Rechtslage den Bafög-Anspruch für den restlichen Bewilligungszeitraum verlieren. Durch die Gesetzesänderung wird der Hinzuverdienst nur für die Monate angerechnet, in denen die Studierenden aushelfen. Der Bafög-Anspruch für den verbleibenden Zeitraum bleibt davon unberührt.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) rät Bafög-Empfängern außerdem einen Aktualisierungsantrag zu stellen, falls Eltern wegen Jobverlust oder Kurzarbeit weniger oder keinen Unterhalt leisten können. Das niedrigere Einkommen der Eltern könne den Bafög-Anspruch der Studierenden deutlich erhöhen. Wem der Nebenjob in der Krise wegbricht, der könne ebenfalls auf die Förderung zurückgreifen, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des DSW.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort