Mehrkosten für Langzeitstudenten Asta empört über Gebühren-Pläne

Saarbrücken · Neben einem Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester könnten auf die Studenten der Universität des Saarlandes bald auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren zukommen.

 Auf die Studenten der Saar-Uni könnten bald auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren zukommen.

Auf die Studenten der Saar-Uni könnten bald auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren zukommen.

Foto: BeckerBredel

Neben einem Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester könnten auf die Studenten der Universität des Saarlandes bald auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren zukommen. Das sieht ein Plan des Präsidiums der Saar-Uni vor, das eine entsprechende Änderung der Gebührenordnung der Hochschule veranlasst hat. Der Allgemeine Studierendenausschuss Asta kritisiert das Vorhaben in scharfen Worten.

Laut dem Asta müssten Studenten, die die Regelstudienzeit ihres Faches um vier Semester überschritten haben, ab diesem Zeitpunkt 400 Euro zusätzlich pro Studienhalbjahr zahlen. Zusammen mit den Verwaltungsgebühren und den Kosten für das Semesterticket kämen die Betroffenen nach Rechnung der Studentenvertreter auf Gebühren von 700 Euro pro Semester.

„Wir sind entsetzt über die Pläne des Präsidiums“, sagt die Asta-Vorsitzende Katharina Waller. Mit den geplanten Kosten für ein Studium verabschiede sich die Universität von ihrem Leitbild einer sozial verantwortlichen Hochschule, die auf Chancengleichheit und Gleichstellung setzt. „Insbesondere die geplanten Langzeitstudiengebühren sind das Ende vom gleichberechtigten Zugang zur Bildung. Studierende, die neben dem Studium arbeiten müssen, um sich dieses zu finanzieren, sind oft schlicht nicht in der Lage ihr Studium in Regelstudienzeit zu beenden.“

Das saarländische Hochschulgesetz macht es schon seit längerem möglich, sogenannten Langzeitstudenten und jenen, die ein Zweitstudium absolvieren, zusätzliche Gebühren abzuverlangen. Bislang machte die Hochschule von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Sollte sie nun in der Gebührenordnung verankert werden, muss laut Gesetz der Senat der Saar-Uni dazu Stellung beziehen; verhindern können wird er die Gebühren aber nicht.

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