Extrem-Temperaturen Hitze im Büro: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf kürzere Arbeitszeiten oder gar Hitzefrei?

Extreme Hitzewellen im Sommer gehören inzwischen zur Regel und stellen für Arbeitnehmer eine Belastung dar. Wir klären auf, was Sie gegen Hitze im Büro tun können und welche Rechte Sie haben.

Bis zu 40 Grad in Schatten! Die nächste Hitzewelle rollt über das Saarland sehr zum Nachteil vieler Arbeitnehmer. Denn in jenen Büros, die nicht über eine Klimaanlage verfügen, wird die Hitzewelle für die Arbeitnehmer zur Herausforderung. Die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer lässt unweigerlich nach und für den ein oder anderen stellen die Extremtemperaturen sogar eine Gesundheitsgefahr dar. Nun gilt es, sich der neuen Situation anzupassen. Falls nichts mehr hilft und ein produktives Arbeiten unmöglich wird, stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf „Hitzefrei“ haben?

Was Sie gegen Hitze im Büro tun können

  • Kleidung: Um der Hitze im Büro zu begegnen, sollten Sie zunächst auf lockere Kleidung achten. Die „Luftigkeit“ von lockerer Kleidung, empfindet ihr Körper als kühlend. Kleidung aus Baumwolle oder Leinen können hier helfen. Was Kleidung am Arbeitsplatz betrifft, darf Ihnen der Arbeitgeber auch an heißen Tagen einen Dresscode vorschreiben, gerade falls sie einen Beruf ausüben, der eine gewisse Seriosität ausstrahlt. Zugleich kann Ihr Arbeitgeber Ihnen aber gestatten, die Kleidung zu lockern, wie etwa die sonst zwingende Krawatte wegzulassen.
  • Ernährung & Trinken: Vermeiden Sie warmes und schweres Essen. Salate und Obst sind bei hohen Temperaturen im Büro ideal. Mindestens „Zwei bis drei Liter am Tag trinken“ ist grundsätzlich die Faustregel. Doch bei großer Hitze müssen Sie grundsätzlich mehr trinken, um den erhöhten Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Kaffee findet man wohl in den meisten Büros und ist für viele ein Muss. Steigt die Temperatur immer weiter, sollten Sie auf Kaffee verzichten, da das enthaltene Koffein die Schweißproduktion anregen kann.
  • Vorsicht, Ventilator: Während einer Hitzewelle stehen oftmals Ventilatoren auf Büro-Schreibtischen. Hier gilt es zu beachten, den Ventilator nicht zu nah vor Ihren Kopf zu platzieren, denn Zugluft kann zu einer Erkältung führen. Ursächlich hierfür sind bereits im Körper vorhandene Viren, welche durch die gesenkte Rachenschleimhaut leichtes Spiel haben. Entsprechend gilt dieser Hinweis auch für das Benutzen von Klimaanlagen – setzen sie sich nicht direkt der kalten Zugluft aus.

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Hitzebelastungen am Arbeitsplatz regeln. Dennoch finden sich in der sogenannten „Arbeitsstättenordnung“ Regelungen, die festlegen, dass im Büro eine „gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ bestehen muss.

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Foto: Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH

Übersteigt demnach das Thermometer 30 Grad Celsius im Büro, ist ihr Chef verpflichtet Maßnahmen zu Kühlung einzuleiten. Erst ab einer Innenraumtemperatur von 35 Grad ist das Büro als Arbeitsplatz nicht mehr geeignet. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit entweder verkürzen oder auf kühlere Tageszeiten verlegen. Hitzefrei muss er nicht geben.

Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer leider trotzdem nicht. Der Arbeitgeber muss lediglich dafür sorgen, dass Beschäftige bei Hitzewellen ohne eine Gesundheitsgefährdung arbeiten können.

Hitzewelle: Sonderregelung für Schwangere & Co.

Schwangere, stillende Mütter und Mitarbeitende, die nachweislich gesundheitliche Probleme haben, können verlangen, dass der Arbeitsplatz auf 26 Grad runtergekühlt wird. Ist der Arbeitgeber dazu nicht in der Lage, dürfen sie freigestellt werden oder im Homeoffice weiterarbeiten.

Fazit: Tragen Sie lockere Kleidung und trinken sie vor allem viel. Ab Temperaturen jenseits der 27 Grad Celsius steht Ihnen eine Verkürzung der Arbeitszeit zu. Spätestens wenn das Thermometer die 31 Grad-Marke übersteigt, können sie Ihr Recht geltend machen und eine Verlagerung des Arbeitsplatzes – beispielsweise ins Homeoffice beanspruchen. Dennoch gilt: Ein grundsätzliches Recht auf „Hitzefrei“ gibt es nicht.

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