Hilfe unter Nachbarn im Strafvollzug

Saarbrücken. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben ihre Zusammenarbeit im Strafvollzug neu geordnet. Justizministerin Anke Rehlinger und ihr rheinland-pfälzischer Amtskollege Jochen Hartloff (beide SPD) unterzeichneten am Freitag in Saarbrücken entsprechende Verwaltungsvereinbarungen

Saarbrücken. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben ihre Zusammenarbeit im Strafvollzug neu geordnet. Justizministerin Anke Rehlinger und ihr rheinland-pfälzischer Amtskollege Jochen Hartloff (beide SPD) unterzeichneten am Freitag in Saarbrücken entsprechende Verwaltungsvereinbarungen. Diese sehen unter anderem für das Saarland eine höhere Zahl von Haftplätzen in rheinland-pfälzischen Gefängnissen vor. "Durch die enge Kooperation in nahezu allen Bereichen des Justizvollzugs schaffen wir Synergien und entlasten damit die Landeshaushalte", sagte Rehlinger. Ziel sei es, "die Kosten niedrig zu halten, ohne den Ausverkauf des Landes zu betreiben", so die Ministerin.Künftig sollen für das Saarland in der Justizvollzugsanstalt im rheinland-pfälzischen Zweibrücken 35 statt der bislang 30 Haftplätze für Frauen vorgehalten werden. Dafür überweist das Saarland dem Nachbarland nun jährlich 2,1 Millionen Euro. Bisher waren es 1,9 Millionen Euro. Die Kooperation beider Länder im Frauen-Strafvollzug besteht seit 1987.

Rund 550 000 Euro erhält das Saarland dagegen von Rheinland-Pfalz für dessen Anspruch auf 13 Plätze in der Jugendarrestanstalt in Lebach. Hier ist die Zusammenarbeit beider Länder bereits knapp sechs Jahre alt.

Die Zahl der Plätze für saarländische Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt im rheinland-pfälzischen Diez steigt von 16 auf 20. Eine Kostensteigerung für das Saarland von derzeit 860 000 auf 1,7 Millionen Euro zieht dies auch deshalb nach sich, weil die Sicherungsverwahrung ab Juni 2013 neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 das so genannte Abstandsgebot eingefordert. Damit ist gemeint, dass eine deutliche Unterscheidung zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung bestehen muss. Denn während die Strafhaft eine konkrete Tat zum Anlass hat, erfolgt die Sicherungsverwahrung nur auf Grund einer Gefährlichkeitsprognose. Insofern soll die Sicherungsverwahrung in besonderen Gebäuden oder Abteilungen stattfinden. Auch muss ein erweitertes Angebot von Therapiemaßnahmen vorgehalten werden. Ein rund 20 Millionen Euro teurer Neubau in Diez soll allen diesen Vorgaben zur Sicherungsverwahrung nun Rechnung tragen. "Dieser Mehraufwand hat natürlich seinen Preis. Dennoch bedeutet die Kooperationen unserer beiden Länder auch in diesem Bereich unter dem Strich eine Einsparung", sagte der Mainzer Minister Hartloff.

Seit Jahren werden saarländische Gefangene bereits im Justizvollzugskrankenhaus im rheinland-pfälzischen Wittlich behandelt. Dort ist auch eine Justizvollzugsschule angesiedelt, die - unter Beteiligung des Saarlandes - die Aus- und Fortbildung saarländischer Strafvollzugsbediensteter gewährleistet. Weitere konkrete Kooperationen im Strafvollzug beider Länder sind derzeit nicht geplant, hieß es am Freitag auf Nachfrage. Ausgeschlossen seien sie aber nicht.Foto: SPD

Foto: dpa

Hintergrund

Mit mehr Zusammenarbeit auf nahezu allen Politikfeldern wollen das Saarland und Rheinland-Pfalz Millionen sparen. Bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 18. September 2012 in Homburg beschlossen die Landesregierungen: "Es gilt immer wieder aufs Neue zu prüfen, wie bestehende Kooperationen ausgebaut und in welchen Bereichen neue Kooperationen begründet werden können, ohne dabei die Eigenständigkeit der beiden Partner im Kern zu beeinträchtigen. Vorrangige Ziele sind dabei, die Leistungen auf Dauer gemeinsam günstiger zu erbringen und die Qualität der Arbeit zu verbessern." Kooperationen gibt es beispielsweise bei Polizei, Justiz und Steuerverwaltung. Offen ist noch, ob sich beide Länder auf eine Zusammenarbeit der Flughäfen Saarbrücken und Zweibrücken einigen werden.kir

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort