Herz-Jesu-Internat bleibt geschlossen

Saarbrücken/Saarlouis. Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Saarlouis hat eine Beschwerde von 15 Eltern im Zusammenhang mit der Schließung des Herz-Jesu-Internates in Saarbrücken-Fechingen abgewiesen. Sie bestätigten damit eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes

Saarbrücken/Saarlouis. Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Saarlouis hat eine Beschwerde von 15 Eltern im Zusammenhang mit der Schließung des Herz-Jesu-Internates in Saarbrücken-Fechingen abgewiesen. Sie bestätigten damit eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Das Sozialministerium hatte - wie mehrfach berichtet - zum Ende des letzten Schuljahres dem von der erzkonservativen Pius-Bruderschaft getragenen Don-Bosco-Schulverein die Erlaubnis zum Betrieb des Internates widerrufen. Dagegen haben neben dem Verein auch die 15 Eltern geklagt. In dem 18 Seiten umfassenden Beschluss des OVG, der im Eilverfahren erging, heißt es, es seien sehr wohl Tatsachen gegeben, aus denen die Gefährdung des Wohles der Kinder hergeleitet werden könne. So sei unstreitig, dass der Schulverein nur die Genehmigung für acht Internatsplätze hatte, tatsächlich aber die Einrichtung mit bis zu 28 Jugendlichen betrieben worden sei. Kinder seien in mehreren externen Wohngruppen des Internates betreut worden. Das Landesjugendamt und das Sozialministerium seien daher offensichtlich zu Recht von der mangelnden Eignung und Zuverlässigkeit des Schulvereins als Internatsbetreiber ausgegangen. Und die Eltern könnten kein Recht auf Unterbringung ihrer Kinder in einem Internat reklamieren, dessen Träger diese Einrichtung nach den entsprechenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches überhaupt nicht betreiben dürfe. mju

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