Heimvorteil beim Saar-Spektakel für Saarbrücker Stand-Betreiber

Saarbrücken. Das Saarbrücker Saar-Spektakel ist mit dem Münchner Oktoberfest zu vergleichen - zumindest wenn es um die Bewertungskriterien für die Ausschreibung und Vergabe der Stände für Essen und Trinken geht

Saarbrücken. Das Saarbrücker Saar-Spektakel ist mit dem Münchner Oktoberfest zu vergleichen - zumindest wenn es um die Bewertungskriterien für die Ausschreibung und Vergabe der Stände für Essen und Trinken geht. "Bisher ist das Saar-Spektakel in der seit 13 Jahren gewachsenen Tradition nach den Prinzipien ,bekannt und bewährt' durchgeführt worden", das erklärt Organisatorin Christine Baran derzeit in den politischen Gremien, zuletzt im Bezirksrat Mitte. Dieses Prinzip habe auch bei der Vergabe der Stände an die Bewerber gegolten.Das saarländische Verwaltungsgericht hat aber in Vorjahr einen Beschluss gefasst, wonach im Fall eines gewerblichen Auswahlverfahrens zwar die Bewerberzulassung durch die Verwaltung erfolgen darf. Aber der Stadtrat muss die Vergabekriterien dazu festlegen. "Das Saar-Spektakel ist in seiner Charakteristik und Erscheinungsform nicht dem Marktgeschehen des Gewerberechtes zuzuordnen", sagt Baran. Daher werde es jetzt und künftig als "Gemeindeeinrichtung" im Sinne des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes, Paragraf 19, Absatz 1 geführt. Baran: "Damit ist über das Einheimischenprivileg, eine Bevorzugung ortsansässiger Betriebe und Beschicker möglich." Entsprechend verfahre die bayrische Landeshauptstadt München gerichtsfest bei Organisation und Durchführung ihres Oktoberfestes. Einige Bewertungskriterien wurden von dort übernommen. Unter anderem steht in den Vergaberichtlinien auch, dass Bewerber ausgeschlossen werden, die mehr als eine Bewerbung einsenden. Baran begründet: "Einige Familienbetriebe hatten in der Vergangenheit mehrere Bewerbungen auf verschiedene Familienmitglieder abgegeben in der Hoffnung, dass eines davon den Zuschlag erhält." Das solle mit diesem Passus vermieden werden. Der Bezirksrat stimmte Barans Vorlage ohne Änderungswünsche zu. Ähnliches wie für die Zulassungskriterien könnte vielleicht auch bald für den Bierausschank gelten, denn Baran plant eigens für das große Volksfest ein Saar-Spektakel-Bier kreieren zu lassen. Denn auch beim Münchner Oktoberfest wird ein spezielles Festbier ausgeschenkt: das Wiesnbier, Nachfolger ursprünglichen Märzenbiers ist.

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