Nach Gasexplosionen von Harthausen ist Urteil rechtskräftig

Frankenthal · Das Urteil gegen den Brandstifter von Harthausen in der Pfalz ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Hauptverursachers der Gasexplosionen vom September 2013 als unbegründet verworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch mit.

Anfang Dezember 2014 war der damals 41-Jährige wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Frankenthal zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Er hatte auf dem Gelände eines Gasversorgers zwei Lastwagen angezündet und damit die Explosionen ausgelöst. Beim Löschen waren 17 Feuerwehrleute verletzt worden, einige schwer. Zudem entstand ein Millionenschaden. Eine damals 27-Jährige, die dem Mann bei der Tat geholfen hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

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