Saarbrücken Heim-Leiterin zahlt nach Tod eines Bewohners 3600 Euro

Saarbrücken · Das Strafverfahren gegen die 55 Jahre alte Leiterin der Seniorenresidenz auf dem Saarbrücker Winterberg ist eingestellt. Die Frau muss eine Geldauflage von 3600 Euro zahlen.

Dies bestätigte Katharina Koch, Pressesprecherin des Amtsgerichts. Ursprünglich war gegen die Heimleiterin nach dem Tod eines an Demenz erkrankten 84-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Der Mann war am 29. März 2017 von Pflegekräften bewusstlos unter der Dusche seines Zimmers in der sechsten Etage des Gebäudes gefunden worden. Etwa 15 Prozent seiner Hautoberfläche  waren durch heißes Duschwasser verbrüht. Er konnte reanimiert werden, verstarb aber noch am selben Tag in einer Klinik. Ein medizinisches Gutachten konnte einen Zusammenhang zwischen den Verbrühungen und dem Tod des Mannes nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei  nachweisen. Deshalb wurde nur noch wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, da kein thermostatischer Verbrühschutz  an der  Dusche vorhanden war, sondern nur ein mechanischer, der zudem nicht funktioniert haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 40 Euro (3600 Euro) gegen die Leiterin des Heimes, das zur Düsseldorfer Alloheim-Gruppe gehört. Die Frau legte dagegen Einspruch ein. Zu einem bereits terminierten Prozess kommt es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte  schließlich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 3600 Euro.

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