Heftiger Streit zwischen Pflegegesellschaft und VdK-Chef Lang

Saarbrücken. Zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) und VdK-Landeschef Armin Lang ist ein heftiger Streit im Gange. Anlass ist ein SZ-Beitrag vom 4. Januar, in dem Lang die Vermutung äußerte, dass "beitrags- und steuerfinanzierte Sozialeinrichtungen gesetzeswidrig Investitionsausgaben über Kürzungen von Personalausgaben finanzieren"

Saarbrücken. Zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft (SPG) und VdK-Landeschef Armin Lang ist ein heftiger Streit im Gange. Anlass ist ein SZ-Beitrag vom 4. Januar, in dem Lang die Vermutung äußerte, dass "beitrags- und steuerfinanzierte Sozialeinrichtungen gesetzeswidrig Investitionsausgaben über Kürzungen von Personalausgaben finanzieren". Aus Sicht der SPG ergeben sich aus diesem Zitat von Lang zwei Vorwürfe: Zum einen behaupte Lang, dass die Pflegeeinrichtungen vertragswidrig nicht das vereinbarte Personal vorhielten. Zweitens moniere er, dass die Einrichtungen ebenfalls vertragswidrig Einnahmen aus den Pflegevergütungen nicht in vollem Umfang an das Personal weitergäben und es stattdessen zur Deckung der Investitionskosten verwendeten. In einem offenen Brief an Lang erklärte jetzt der Vorstand der SPG, er halte diese "pauschalen Verdächtigungen einer ganzen Branche für ehrabschneidend und verleumderisch". Die SPG erwarte daher "eine öffentliche Klarstellung und Entschuldigung". Im Übrigen werde der Vorstand der SPG "alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den haltlosen Verdächtigungen entgegenzutreten". Auf die Frage, ob die SPG nun auch auf dem Rechtswege gegen Lang vorgehen wolle, antwortete der SPG-Vorsitzende Harald Kilian, dass dies "nicht unsere Absicht" sei. Nach Auffassung der SPG ist die Vermutung, dass die Einrichtungen Investitionsausgaben über Kürzungen von Personalausgaben finanzierten, schon deshalb falsch, weil es einen verbindlichen Mindestpersonalschlüssel im Saarland gebe, der regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Kassen und die Heimaufsicht überprüft werde. Zudem lege man den Pflegekassen zu jeder Vergütungsverhandlung die vereinbarten Personalabgleiche vor. Es gebe im Saarland ferner - anders als von Lang behauptet - keine Unterfinanzierung von Pflegeheimen. Vielmehr würden die Investitionskosten auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise wie Zinsbescheinigungen, Abschreibungen und Mietverträgen abgerechnet. "Quersubventionierungen", wie sie Lang befürchtet habe, seien damit ausgeschlossen.

Lang hatte in einem Schreiben an die SPG die Einschätzung vertreten, dass die Leistungen der Länder zur Finanzierung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen "völlig unzureichend" seien. Es stelle sich daher die Frage, wo die Heimträger das Geld für ihre Investitionen überhaupt hernähmen. Und ob die Heimträger "Mehreinnahmen" infolge höherer Pflegestufen wirklich dazu nutzten, um mehr und besser qualifiziertes Personal einzustellen. Hier sei "totale Transparenz" gefordert, möglichst mit einem Tarifvertragsvergleich, verlangte Lang. Er unterstrich: "Die überwiegende Steuer- und Beitragsfinanzierung der Pflegeleistungen gäbe hierfür gute Argumente." Erst wenn eine solche Transparenz hergestellt sei, werde er "Abbitte leisten" und seine Aussage "öffentlich korrigieren".

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