Streit um Hebammen-Vergütung Hebammen dürfen nur noch zwei Frauen parallel betreuen

Saarbrücken/Berlin · Seit Jahren streiten freiberufliche Hebammen und Krankenkassen über eine Neuordnung der Vergütung. Weil keine gemeinsame Lösung gefunden wurde, hat jetzt die im Februar angerufene Schiedsstelle entschieden: Freiberufliche Hebammen bekommen mehr Geld. Die Honorare für ihre Leistungen werden rückwirkend zum 15. Juli um rund 17 Prozent angehoben. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wertet dies als ein gutes Ergebnis. Durch eine individuellere Betreuung der Schwangeren in den Kliniken werde zudem die Qualität der Arbeit verbessert, teilte er mit.

 Die Hebammen sind empört über den Schiedsspruch.

Die Hebammen sind empört über den Schiedsspruch.

Foto: dpa/Uli Deck

Die Hebammen sind hingegen empört über den Schiedsspruch. „17 Prozent Gebührenerhöhung wird viele Hebammen erst einmal freuen, da es die letzte Erhöhung 2013 gab“, sagte die Landesvorsitzende des Saarländischen Hebammenverbands, Anne Wiesen. Der GKV entgegnet, das Honorar sei zuletzt im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) beklagt indes, dass weitere Honorarerhöhungen bis zum Juli 2020 ausgeschlossen sind.

Der Haken aus Sicht der Hebammen ist, dass zu dem Beschluss auch die Vorschrift gehört, dass Beleghebammen, die freiberuflich in Kliniken Geburten betreuen, künftig nur noch die gleichzeitige Betreuung von maximal zwei Schwangeren abrechnen können. Was für den GKV-Spitzenverband eine verbesserte Betreuung von Mutter und Kind darstellt, ist für den Hebammenverband ein massiver Einschnitt in die Berufsausübung der Beleghebammen. Der DHV rechnet damit, dass Beleghebammen aus der Geburtshilfe aussteigen werden und dadurch Engpässe entstehen. Diese Befürchtung sieht der Saarländische Hebammenverband bestätigt: „Diese Hebammen werden durch die geplante 1:2-Betreuung weniger Einnahmen haben und einige haben bereits ihren Rückzug aus der Geburtshilfe angekündigt“, sagt Landesvorsitzende Wiesen.

Aus Sicht des Deutschen Hebammenverbands bedeuten die neuen Bestimmungen keine Qualitätssteigerung. „Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen“, sagt die DHV-Vorsitzende Martina Klenk. Der DHV fordere seit Jahren eine 1:1-Betreung von einer Hebamme für eine Frau während der Geburt. Dies sei jedoch nur mit mehr Hebammen zu erreichen. „Wir fragen uns: Wo sollen die Hebammen herkommen?“, fragt Klenk. Nach Aussage der saarländischen Landesvorsitzenden gibt es zur Zeit nicht so viele Hebammen, um diesen Bedarf zu decken.

Das Saarland sei von der Änderung besonders betroffen. Die Geburtenrate steige und fast die Hälfte aller werdenden Mütter werden laut SHV hierzulande von Beleghebammen betreut. Im Bundesdurchschnitt seien es rund 20 Prozent. In den Kliniken Neunkirchen-Kohlhof (1600 Geburten), St. Wendel (450 Geburten) und Merzig (über 500 Geburten) arbeiteten ausschließlich Beleghebammen. In den fünf weiteren Kreißsälen arbeiten sowohl angestellte als auch freiberufliche Hebammen.

Die Arbeit in einem Team sei bei Beleghebammen besonders beliebt, sagt Anne Wiesen. Auf diese Weise müssten die Frauen nicht ununterbrochen Rufdienst machen, sondern hätten noch ausreichend Zeit für Wochenbettbetreuungen und Kurse. Viele von ihnen hätten selbst eine Familie oder müssten pflegebedürftige Eltern versorgen und könnten wegen der geregelten Rufdienste nur alle drei bis vier Tage freiberuflich Geburtshilfe anbieten.

Kritisch sehen die Hebammen auch die Stärkung der ambulanten Nachsorge. Diese höhle die in Deutschland einmalige Betreuung von Frauen nach der Geburt zu Hause aus. Wenn Frauen zur Hebamme kommen müssten, statt die Hebamme zu Hause erwarten zu können, werde ein wichtiger Teil der Begleitung nach und nach ganz wegfallen.

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