Haushalt ohne Haushaltshilfe

Friedrichsthal/Saarbrücken · Eine Seniorin in Friedrichsthal plagt ein Problem, das wohl viele betagte Menschen haben. Es geht um Hilfe im Haushalt, die man dringend benötigt. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, erklärt die Fachstelle im Regionalverband Saarbrücken.

 Auf Hilfe im Haushalt ist Lieselotte Dorscheid angewiesen. Foto: Thomas Seeber

Auf Hilfe im Haushalt ist Lieselotte Dorscheid angewiesen. Foto: Thomas Seeber

Foto: Thomas Seeber

Ihr gesundheitlicher Zustand macht Lieselotte Dorscheid sehr zu schaffen. Mühsam durchquert sie ihre Wohnung mit dem Rollstuhl oder mit dem Rollator. Das Herz will längst nicht mehr so, wie es sollte, die Lunge ist geschädigt, wie sie erzählt, die Beine müssen aufgrund einer weiteren Erkrankung regelmäßig gewickelt werden, gelegentlich schlafen ihr die Hände ein. Die Witwe kann sich teils noch selbst versorgen, sie ist etwa in der Lage sich anzukleiden oder zu waschen, mit einigen Hilfsmitteln kriegt sie das Nötigste geregelt. Und deshalb hat ihre Krankenkasse auch die beantragte Pflegestufe I abgelehnt, wie aus Dorscheids neuesten Unterlagen hervorgeht. Ein "grundpflegerischer Hilfsbedarf" von genau 29 Minuten pro Tag wurde ermittelt - zu wenig für Ansprüche aus der Pflegeversicherung.

Von dieser Nachricht einmal abgesehen plagt die Seniorin, die in Kürze das 80. Lebensjahr vollendet, ein schwerwiegenderes Problem: Auch wenn sie niemanden braucht, der ihr die Haare wäscht oder sie zur Toilette führt: Sie benötigt Hilfe im Haushalt. Weil sie nicht mehr putzen und Ordnung halten, nicht mal mehr den Müll die Treppen hinunter zur Tonne tragen kann. Nur im Notfall kann Dorscheid die Wohnung verlassen und ist froh, wenn gelegentlich der ein oder andere Bekannte vorbeischaut und ihr ein bisschen hilft.

Wie aber gelangt man an eine Haushaltshilfe, die man auf Dauer nicht selbst aus der eigenen Tasche bezahlen kann? Das ist die Frage, die die Friedrichsthalerin umtreibt, nicht nur aus eigenem Interesse, sondern auch im Hinblick darauf, dass viele andere alleinstehende Menschen sich damit beschäftigen müssen, weil sie einen Heimaufenthalt als das letzte Mittel in Betracht ziehen.

Rat weiß eine Mitarbeiterin des Psychosozialen Dienstes/Seniorenberatung des Gesundheitsamtes im Regionalverband: Einkommens- und Vermögenssituation werden bei den Antragstellern zugrunde gelegt, wobei allerdings für den Sparstrumpf ein bestimmter Freibetrag gilt. Man muss sich also nicht ,,bis aufs Hemd ausziehen", um staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Die Hausbesuche nach Antragstellung obliegen dem Gesundheitsamt. Den Bescheid wiederum erstellt die fürs Soziale zuständige Dienststelle. In jedem Fall aber gibt es zunächst mal Beratung für jeden Menschen, der meint, Hilfe zu benötigen. So gibt es im Rathaus Friedrichsthal (Bürgeramt) dienstags von 13 bis 16 Uhr eine Sprechstunde zu solchen und ähnlichen Themen.

Außerdem hilft die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Saarbrücker Schloss, Tel. (06 81) 5 06 49 48 oder (06 81) 5 06 49 49.

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