Hausarzt wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern einen Hausarzt (65) wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 50 000 Euro Geldauflage an gemeinnützige Vereine bezahlen. Der Haftbefehl gegen den Mediziner, der seit rund achteinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wurde in dieser Sache aufgehoben

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern einen Hausarzt (65) wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zudem soll er 50 000 Euro Geldauflage an gemeinnützige Vereine bezahlen. Der Haftbefehl gegen den Mediziner, der seit rund achteinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wurde in dieser Sache aufgehoben. Er bleibt dennoch im Gefängnis, weil noch wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs ermittelt wird.Nach Feststellung der Richter hat der Mediziner in den Jahren 2004 bis 2008 einen Teil der Einnahmen aus seiner Praxis nicht beim Finanzamt angegeben und so 220 000 Euro zu wenig Steuern gezahlt. Das Gleiche habe er auch für das Jahr 2009 versucht, aber ohne Erfolg. Der Allgemeinmediziner, der seit den 70er Jahren die frühere Arztpraxis seines Vaters fortführt, hat die Steuerhinterziehung vor Gericht gestanden und die Steuerschuld durch den Verkauf von Immobilien und die Abtretung einer Lebensversicherung ausgeglichen.

Er war Ende 2011 ins Visier der Ermittler geraten, als über das Konto einer Mitarbeiterin seiner Praxis mehr als 200 000 Euro in die Vereinigten Staaten überwiesen wurden, wo der Angeklagte ein Haus besitzt. Bei der Durchsuchung seiner Praxis und Privaträume soll er versucht haben, Beweismaterial zu vernichten. Nach einer ersten Sichtung der gefundenen Unterlagen, stellte die Steuerfahndung fest, dass der Mann von einem Teil seiner Patienten über Jahre in bar bezahlt worden war. Dieses Geld habe er bei der Steuer nicht angegeben. Diese Ermittlungen sind die Basis der gestrigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Falsche Rechnungen?

Gleichzeitig stießen die Steuerfahnder auf Hinweise, wonach der Arzt mit Privatpatienten die Krankenkassen betrogen haben könnte. Die Finanzermittler schickten die Akten zu den Ermittler-Kollegen vom Abrechnungsbetrug. Nach deren Erkenntnis könnte der Allgemeinmediziner manchen Patienten falsche oder überhöhte Rechnungen gestellt haben. Die Patienten, darunter angeblich auch Finanzbeamte, sollen diese Rechnungen bei ihren Kassen eingereicht und das erhaltene Geld mit dem 65-Jährigen geteilt haben.

Sollten die Ermittlungen zu einer Anklage und weiteren Verurteilung des Arztes führen, stünde für beide Delikt-Komplexe eine Gesamt-Haftstrafe von mehr als zwei Jahren. Die könnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Von daher wird erwartet, dass der Verteidiger Revision gegen das Urteil einlegt. Sein Ziel muss eine geringere Strafe für die Steuerhinterziehung sein, damit eine Gesamtstrafe von maximal zwei Jahren mit Bewährung möglich bliebe. wi

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