In Stoffsäcke eingenäht Zoll entdeckt lebende Eidechsen in Postpaketen

Germersheim · Zöllner haben in Speyer 39 lebende Kanareneidechsen beim Röntgen eines Postpakets aus Teneriffa entdeckt. Die Tiere steckten in Stoffsäcken.

 Die Pakete mit den eingenähten Eidechsen.

Die Pakete mit den eingenähten Eidechsen.

Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Am Montag hat das Hauptzollamt in Speyer 39 lebende „Gallotia Kanareneidechsen“ in einem Paket aus Teneriffa gefunden. Die Tiere waren in darin eingenähten Stoffsäcken verpackt und übereinandergestapelt worden. Das Paket enthielt keinen Hinweis darauf, dass lebende Tiere darin transportiert worden sind, stattdessen stand „Souvenir“ darauf.

 Die Tiere fielen beim Röntgen der Pakete auf.

Die Tiere fielen beim Röntgen der Pakete auf.

Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Da die Echsen weder tier- noch artgerecht transportiert worden waren, verständigten die Zöllner das Veterinäramt, das die Tiere untersuchte und in ein Tierheim brachte. Empfängerin des Pakets war eine Frau in Nordrhein-Westfalen. Ihr droht jetzt eine saftige Strafe, da die Tiere unter Artenschutz stehen. Eine legale Einfuhr nach Deutschland ist nur mit entsprechenden Begleitdokumenten und einer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

 Einige der verschlossenen Stoffsäcke.

Einige der verschlossenen Stoffsäcke.

Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Ein Verstoß gegen die Tierschutzbestimmungen liegt unter anderem dann vor, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dasseinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Tiere Verletzungen aufweisen, wenn gewaltsam auf Tiere eingewirkt wird oder sonstige Schäden durch mangelhafte Sorgfalt bei der Beförderung oder bei der Versorgung von Wirbeltieren aufgetreten sind oder aufzutreten drohen.

 Nahaufnahme einer der Eidechsen.

Nahaufnahme einer der Eidechsen.

Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Das Gesetz sieht für den Kauf und den Verkauf artengeschützter Tiere Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftatbeständen mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.

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