Hartz-IV-Wohngeld kein Streitthema mehr?

Kreis Neunkirchen · Wegen der Wohngeldbescheide des Kreissozialamtes an Hartz-IV-Bezieher kommt es immer mal wieder zu Prozessen. Nun erarbeitet der Landkreis Neunkirchen einen Mietspiegel, der die Berechnung der „Kosten für die Unterkunft“ erleichtert.

Sind 4,60 Euro Wohngeld pro Quadratmeter für Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe angemessen? Dieser Richtwert, an dem man sich derzeit beim Sozialamt des Landkreises Neunkirchen orientiert, soll auf eine besser überprüfbare Basis gestellt werden. Das Sozialamt habe einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für den Landkreis in der Mache, der auf die Klientel des Amtes zugeschnitten sei, teilt Sozialamtsleiter Udo Zägel mit. "Mein Ziel ist es, diesen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel Ende des Jahres in der Hand zu haben", so Zägel, als er gestern zusammen mit Nicole Cayrol, der Pressesprecherin des Kreises, die SZ-Redaktion besuchte. Der Kreis will dabei auch externe Hilfe in Anspruch nehmen. Einen Mietspiegel, der die Gegebenheiten des regionalen Wohnungsmarktes abbildet, hat laut Zägel im Saarland bisher nur der Saarpfalz-Kreis.

Mit diesem Schritt zieht der Landkreis die Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, das Ende 2009 konkrete Grundlagen für die Gewährung der "Kosten der Unterkunft" (KdU) einforderte. Diese Kosten (Miete, Heizung, Wasser und andere Nebenkosten) übernimmt der Kreis für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt) und dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter). Zum anderen will der Landkreis auch Verfahren vor dem Landessozialgericht aus dem Weg gehen. "Wir haben ein besonderes Interesse an einem belastbaren Mietspiegel, da es immer wieder zu Konflikten über die Höhe der Miete zwischen dem Jobcenter und seinen Kunden kommt", stellt Udo Zägel fest. Die Kosten der Unterkunft, die der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger übernimmt, sind Bestandteil der Leistungsbescheide des Jobcenters (ARGE).

Mit den Mietpreisen und Energiekosten steigen auch die Kosten der Unterkunft, hält der der Chef des Kreissozialamtes fest. Rund 30 Millionen Euro hat der Kreis im Etat 2013 dafür veranschlagt - für etwa 11 000 Hartz-IV- und 2500 Sozialhilfe-Empfänger. Für die Hartz-IV-Leute, deren Anteil bei 21 Millionen Euro liegt, erstattet der Bund etwa ein Drittel.

Zägel und seine Mitarbeiter haben einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob eine Wohnung "angemessen" ist (siehe "Hintergrund"). So werde bei Familien mit Kindern auf die Nähe zu Schule und Kindergarten oder bei pflegenden Angehörigen auf eine kurze Entfernung zu den Pflegebedürftigen geachtet. Während im Kreis größere Wohnungen ausreichend vorhanden seien, so Zägel, sei es schwierig, behinderten- und altersgerechten Wohnraum für die Sozialamts-Klientel zu finden. Auch Wohnungen bis 45 Quadratmeter (wobei solche unter 30 m{+2} nicht berücksichtigt werden) seien rar.

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HintergrundAls angemessene Wohnungsgröße bei Hartz-IV- und Sozialhilfe-Bezug gelten folgende maximale Quadratmeterzahlen: 45 für eine Person, 60 für zwei Personen, 75 für drei Personen, 90 für vier Personen. Für jede weitere Person kommen maximal 15 Quadratmeter hinzu.Die Kosten der Unterkunft werden zusätzlich zum Regelsatz gewährt. Der Regelsatz beträgt derzeit 382 Euro für Erwachsene, 345 Euro für mit ihnen in Partnerschaft Lebende. Für Kinder gibt es 224 Euro (bis 6 Jahre), 255 Euro (6 bis 13 Jahre) oder 289 Euro (14 bis 17 Jahre).

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