Haftstrafe für Drogenabhängigen wegen zwei Raubüberfällen

Saarbrücken. "Es tut ihm leid und er würde es nicht wieder tun." Nach diesem Fazit des Verteidigers in seinem Schlussplädoyer hat das Landgericht gestern einem 46 Jahre alten Drogenabhängigen eine Perspektive auf ein drogen- und straffreies Leben in der Zukunft eingeräumt

Saarbrücken. "Es tut ihm leid und er würde es nicht wieder tun." Nach diesem Fazit des Verteidigers in seinem Schlussplädoyer hat das Landgericht gestern einem 46 Jahre alten Drogenabhängigen eine Perspektive auf ein drogen- und straffreies Leben in der Zukunft eingeräumt. Die Richter verurteilten den Mann aus dem Nordsaarland wegen zwei Fällen des schweren Raubes - Mindeststrafe: drei Jahre - zu einer Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und zehn Monaten. Außerdem ordneten sie die Unterbringung des Angeklagten in einer Drogentherapie an. Diese dürfte nach Einschätzung eines Gutachters etwa zwei Jahre dauern. Und wenn der 46-Jährige die Therapie erfolgreich absolviert, dann könnte der Rest seiner Haftstrafe anschließend unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden.Aber so weit ist es noch nicht. Gestern ging es vor der Großen Strafkammer zunächst einmal um das bisherige Leben des ruhigen, stämmigen Angeklagten mittleren Alters. Er ist seit Jahren drogenabhängig und mehrfach wegen Diebstahls und Drogendelikten vorbestraft. Dabei wurden jeweils Geldstrafen verhängt. Schwere Straftaten waren - so schien es - nicht sein Ding.

Das sollte sich Ende 2010 ändern. Aus Geldnot und zur Finanzierung seiner Drogensucht wurde der Kleinkriminelle zum Räuber. Zu Fuß, mit einem Damenstrumpf über dem Kopf maskiert und mit einer Plastikpistole überfiel er am Abend des 3. November 2010 eine Tankstelle. Aber die Beute reichte nicht lange. Und die Schulden drückten. Im Januar 2011 drohte ihm deshalb nach Erkenntnis der Ermittler sogar die Inhaftierung. In dem entsprechenden "Zahlungshaftbefehl" stand angeblich klipp und klar: Wenn der 46-Jährige nicht innerhalb kurzer Zeit einige Hundert Euro Schulden bezahlt oder einen Offenbarungseid abgelegt hat, dann müsse er in Haft. Am späten Nachmittag des 21. Januar 2011 überfiel der Mann dann einen Supermarkt in seinem Heimatort. Er bedrohte die Kassiererinnen mit einer Plastikpistole und erbeutete mehrere hundert Euro. Wenige Tage später erschien er wegen des Zahlungshaftbefehls bei der Polizei. Dort legte er eine Quittung vor, wonach er seine Schulden bar bei der Bank bezahlt habe.

Doch er stand bereits auf der Fahndungsliste. Zeugen identifizierten ihn als den Mann, der vor dem Überfall auf den Supermarkt eine Zeit lang nervös vor dem Geschäft gestanden habe. Der Angeklagte kam in Untersuchungshaft. Vor dem Landgericht legte er jetzt ein volles Geständnis ab und entschuldigte sich bei seinem Opfern. Die hatten die Plastikpistole für echt gehalten und Todesängste ausgestanden. wi

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